Das Parkraumkonzept der Stadt Essen sieht eine Zuordnung der bewirtschafteten Stellplätze zu drei Parkzonen vor.
Außerdem kann in Teilen der Bewohnerparkgebiete, in denen Bewohner*innen mit Parkausweis privilegiert sind, gegen Zahlung einer Gebühr geparkt werden.
Parkzonen und Parkgebühren
Parkzone 1
(je angefangene 15 Minuten)
Die Bewirtschaftung findet bis auf wenige Ausnahmen von montags bis samstags zwischen 10 Uhr und 20 Uhr statt.
Parkzone 2
(je angefangene 15 Minuten)
Die Bewirtschaftung findet bis auf wenige Ausnahmen von montags bis freitags zwischen 10 Uhr und 19 Uhr und samstags von 10 Uhr bis 16 Uhr statt.
Parkzone 3
Stadtteilzentren sowie kleinere
Stadtteilzentren
Bewirtschaftung durch Parkscheiben.
Die Bewirtschaftung mit Parkscheiben verpflichtet zum Nachweis der Parkdauer durch Auslegen der Parkscheibe. Das Parken ist gebührenfrei.
Bewirtschaftung Parkscheibe
montags bis freitags
10.00 Uhr bis 19.00 Uhr
samstags
10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Parkzone 4
Parkzone 5
Die Bewirtschaftungsregelungen entsprechen denen der Tarifzone 1.
Bewohner mit Bewohnerparkausweis „Zentrum – Nord“ und „Zentrum – Süd“ können die ausgeschilderten Kombiparkplätze ohne Bedienung der Parkscheinautomaten nutzen.
Die Bewirtschaftung findet bis auf wenige Ausnahmen von montags bis samstags zwischen 10 Uhr und 20 Uhr statt.
Parkzone 6
(je angefangene 15 Minuten)
Die Bewirtschaftung findet bis auf wenige Ausnahmen von montags bis freitags zwischen 10 Uhr und 19 Uhr und samstags von 10 Uhr bis 16 Uhr statt.