Rattenbekämpfung

Ratten sind scheue, vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere mit überaus großer Anpassungsfähigkeit. Sie sind häufig in Kanalisationsanlagen, Parkanlagen, Grünanlagen, Fußgänger*innenzonen, auf Müllkippen und in Wohngebieten zu finden, weil den Tieren dort große und leicht zugängliche Nahrungsquellen zur Verfügung stehen. In deutschen Großstädten kommen zirka drei Ratten auf eine Einwohnerin beziehungsweise einen Einwohner.

Das Sichten einzelner Ratten spricht nicht direkt für einen Rattenbefall von dem eine gesundheitliche Gefahr im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ausgeht. Hinweise für einen Rattenbefall sind zum Beispiel Löcher, Rattenkot, Nageschäden, Gangsysteme und das Auftreten von mehreren Ratten insbesondere tagsüber.

Übertragen von Krankheiten

Freilebende Ratten können als Krankheitsüberträger direkt oder indirekt verschiedene Krankheitserreger mit den von ihnen ausgelösten Krankheiten übertragen. Zwar ist eine komplette Ausrottung der Nager aufgrund ihrer enormen Fruchtbarkeit nicht möglich, doch kann ihr Bestand durch nachhaltige Bekämpfung und eine Reduzierung des Nahrungsangebotes in Grenzen gehalten oder gar dezimiert werden.

Vorbeugenden Maßnahmen

Den vorbeugenden Maßnahmen kommt bei der Bekämpfung von Nagetieren eine besondere Bedeutung zu. Prinzipiell gilt, dass Ratten nur dort vorkommen, wo es auch Nahrung und Nistmöglichkeiten für sie gibt. Werden ihnen diese Lebensgrundlagen durch vorbeugende Maßnahmen von vorneherein entzogen, so kann eine dauerhafte Ansiedlung dieser Schädlinge verhindert werden.

Dabei werden folgende Maßnahmen empfohlen:

• Entsorgen Sie keine Lebensmittel- und Speisereste über die Toilette oder Spülbecken und somit über die Kanalisation

• Entsorgen Sie Abfälle (wie Speisereste) nur in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter

• Halten Sie alle Müllbehälter stets verschlossen und wechseln Sie diese, wenn sie beschädigt sind und halten Sie das Umfeld sauber

• Verwenden Sie ausschließlich geschlossene Kompostiersysteme

• Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (wie Knochen, Fleisch) gehören nicht auf den Kompost

• Vermeiden Sie die Fütterung von wildlebenden Tieren, sowie Haustieren im Freien, Ratten profitieren von den nicht aufgenommenen Nahrungsresten

• Bewahren Sie keine Nahrungs- und Futtermittel offen auf Ihrem Grundstück auf

• Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf hygienische und saubere Verhältnisse

• Wenn Sie unterwegs sind, werfen Sie Lebensmittelreste nicht achtlos weg, sondern benutzen Sie die dafür vorgesehenen Müllbehälter

Ratten auf städtischen Grundstücken

Sollten Sie einen Rattenbefall auf städtischen Grundstücken (Gehwege, Straßen, Straßenbegleitgrün, Spielplätze, öffentliche Grünflächen) feststellen, können Sie den Rattenbefall unter anderem über die Mängelmelder-App melden, je nach betroffenem Grundstück wird dann direkt die zuständige Stelle informiert. Ebenso können Sie den Befall direkt per E-Mail bekannt geben.

Ratten auf privaten Grundstücken

Zur Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer*innen oder die sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Die Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer*innen und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber auch im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer*innen obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich. Als präventive Maßnahme empfiehlt es sich, regelmäßig die Rohrleitungen im Gebäude zu kontrollieren und schadhafte zeitnah auszutauschen, um zu vermeiden, dass Ratten auf diesem Wege ins Gebäude gelangen. Verschließen Sie offene Stellen am Gebäude,wie Lüftungsöffnungen in Bodennähe durch Gitter oder ähnliches.

Sollten Sie einen Rattenbefall auf Privatgrundstücken feststellen, wenden Sie sich bitte an den*die Grundstückseigentümer*in. Sofern Ihnen der*die Eigentümer*in nicht bekannt ist, möchte ich Sie bitten entweder die Bewohner*innen des betroffenen Grundstückes nach dem*der Eigentümer*in oder Vermieter*in zu befragen oder die Bewohner*innen über den Missstand zu informieren, sodass diese den*die Vermieter*in informieren können. Als Mieter*in wenden Sie sich bitte direkt an den*die Eigentümer*in oder Vermieter*in.

Rattenbekämpfungsmittel

Eine Bekämpfung von Ratten und anderen Schädlingen erfolgt in der Regel unter Einsatz von hochgiftigen Chemikalien. Der Umgang mit diesen gefährlichen Mitteln sollte ausschließlich dem dafür geschulten Fachpersonal vorbehalten bleiben. Wenden Sie sich im Bedarfsfalle an die im Branchenverzeichnis aufgeführten Fachfirmen.

Die Fachfirmen findet man am schnellsten im Branchenverzeichnis unter dem Stichwort "Schädlingsbekämpfung" oder beim Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband e.V.

Auf öffentlichen Verkehrsflächen, in Anlagen und auf frei zugänglichen privaten Flächen dürfen Giftstoffe auf jeden Fall nur durch autorisierte Gewerbebetriebe oder sachkundige Personen ausgelegt werden (§ 2 Absatz 4 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen).

Bezirk 1 (Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Frillendorf, Karnap, Stoppenberg)

Herr Paul

Bezirk 2 (Rüttenscheid, Südostviertel, Stadtkern, Haarzopf, Huttrop, Westviertel)

Herr Kuhlmann

Bezirk 3 (Altendorf, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Gerschede, Vogelheim)

Frau Thal

Bezirk 4 (Freisenbruch, Horst, Kray, Steele, Leithe, Bergerhausen, Überruhr, Burgaltendorf, Nordviertel, Ostviertel und Rellinghausen)

Herr Meister

Bezirk 5 (Fischlaken, Fulerum, Frohnhausen, Holsterhausen, Kettwig, Heisingen, Bredeney, Katernberg, Heidhausen, Stadtwald)

Herr Gödeke

Bezirk 6 (Dellwig, Bedingrade, Frintrop, Schönebeck, Schonnebeck, Margarethenhöhe, Schuir, Südviertel, Werden, Byfang, Kupferdreh)

Herr Marienfeld

Bezirk 1 (Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Frillendorf, Karnap, Stoppenberg)

Herr Paul

Bezirk 2 (Rüttenscheid, Südostviertel, Stadtkern, Haarzopf, Huttrop, Westviertel)

Herr Kuhlmann

Bezirk 3 (Altendorf, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Gerschede, Vogelheim)

Frau Thal

Bezirk 4 (Freisenbruch, Horst, Kray, Steele, Leithe, Bergerhausen, Überruhr, Burgaltendorf, Nordviertel, Ostviertel und Rellinghausen)

Herr Meister

Bezirk 5 (Fischlaken, Fulerum, Frohnhausen, Holsterhausen, Kettwig, Heisingen, Bredeney, Katernberg, Heidhausen, Stadtwald)

Herr Gödeke

Bezirk 6 (Dellwig, Bedingrade, Frintrop, Schönebeck, Schonnebeck, Margarethenhöhe, Schuir, Südviertel, Werden, Byfang, Kupferdreh)

Herr Marienfeld
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