Änderung der Gebührensätze für die Grundbesitzabgaben 2023

30.11.2022

Der Rat der Stadt Essen hat heute (30.11.) die Gebührensätze für die Grundbesitzabgaben 2023 beschlossen.

Die Gebühren für den Winterdienst und die Straßenreinigung steigen im nächsten Jahr an. Die Gebühren für die Abfallbeseitigung und für das Abwasser werden gesenkt bzw. bleiben gleich.

Auch die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer werden nicht geändert. Im kommenden Jahr gilt damit für die Grundsteuer A weiterhin ein Hebesatz von 255 von Hundert, für die Grundsteuer B von 670 von Hundert sowie für die Gewerbesteuer 480 von Hundert.

Die durchschnittliche finanzielle Belastung eines 4-Personen-Musterhaushalts im Jahr 2023 steigt gegenüber dem Vorjahr um 2,05 Euro pro Jahr an, das sind 0,15 Prozent.

Einzelheiten zu den Grundbesitzabgaben 2023

Die Gebühr für Restabfall sinkt im Jahr 2022 um 0,66 Prozent auf 3,02 Euro je Liter bei wöchentlicher Leerung im Vollservice (im Vorjahr 3,04 Euro). Die Gebühr für den Bioabfall bleibt weiter konstant bei 0,45 Euro.

Die Straßenreinigungsgebühr steigt um 3,48 Prozent auf 8,63 Euro pro Frontmeter (im Vorjahr 8,34 Euro).

Bei den Abwassergebühren bleiben die Schmutzwassergebühren bei 3,39 Euro pro Kubikmeter wie im Vorjahr und die Niederschlagswassergebühren pro Quadratmeter befestigter Fläche sinken von 1,87 Euro auf 1,84 Euro (minus 1,60 Prozent).

Die Winterdienstgebühren werden dagegen erhöht. Für den Streuplan A steigt die Gebühr um 8,29 Prozent, von 2,17 Euro auf 2,35 Euro pro Frontmeter. Für den Streuplan B steigt die Gebühr um 8,28 Prozent, von 1,45 Euro auf 1,57 Euro pro Frontmeter.

Gründe für die Gebührenanpassungen

Grund für die Senkung bei der Abfallbeseitigung sind insbesondere die zusätzlichen Einnahmen durch die erstmalige Vergütung der Altholzverwertung. Weiterhin sind die Kosten der zusätzlichen Wertstoffannahmestelle Langenbergerstraße niedriger als im Vorfeld kalkuliert. Im Bereich Abwasser sorgen vor allem die niedrigeren Kosten bei der Stadtwerke Essen AG und die gleichzeitig höheren Beiträge an Ruhrverband und Emschergenossenschaft dafür, dass in 2023 die Schmutzwassergebühr wie im Vorjahr konstant bleibt. Beim Niederschlagswasser kann die Gebühr gesenkt werden, weil die Stadt Essen 2023 erstmalig Anspruch auf die Abwassergebührenhilfe des Landes NRW hat. Die Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst müssen insbesondere aufgrund vertraglich vereinbarter Preisgleitklauseln und einem Anstieg der Verwaltungskosten erhöht werden.

Die einzelnen Gebührenberechnungen können in den jeweiligen Vorlagen des Ratsinformationssystem nachgelesen werden. Weitere Informationen zu den Grundbesitzabgaben finden Interessierte unter www.essen.de/grundbesitzabgaben2023.

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