Der Rat der Stadt Essen hat am 29. November 2023 die Gebührensätze für die Grundbesitzabgaben 2024 beschlossen.
Die Grundbesitzabgabenbescheide 2024 werden am 09.01.2024 versandt.
Der Rat der Stadt Essen hat am 29. November 2023 die Gebührensätze für die Grundbesitzabgaben 2024 beschlossen.
Die Grundbesitzabgabenbescheide 2024 werden am 09.01.2024 versandt.
Der Hebesatz für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B) bleibt unverändert bei 670 %.
Die Bioabfallgebühr in Höhe von 0,45 € pro Liter konnte konstant gehalten werden, so dass keine Gebührenanpassung erforderlich war.
Die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 1,84 € pro Quadratmeter konnte ebenfalls auf dem Vorjahreswert gehalten werden, so dass auch hier keine Gebührenanpassungen erforderlich waren.
Die Restmüllgebühr muss für das Jahr 2024 um 0,10 € pro Liter angehoben werden. Dies entspricht einer Steigerung von 3,31 %. Der Preis für die wöchentliche Leerung einer 120-Liter-Tonne steigt so von jährlich 362,40 € auf 374,40 €. Hauptgrund für die Steigerung ist die Ausweitung der CO²-Bepreisung gemäß des Brennstoffemissonshandelsgesetzes auf alle fossilen Brennstoffemissionen und hier insbesondere auf die Abfallverbrennung. Daneben wirkt sich auch die Quersubventionierung der Biotonne kostensteigernd aus.
In Reaktion auf das für die Abwassergebührenkalkulation bedeutsame Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 17. Mai 2022 (Az. 9 A 1019/20) hat der Landesgesetzgeber das Kommunalabgabengesetz NRW zur Erhebung von Benutzungsgebühren geändert und den Kostenansatz für Abschreibungen und Zinsen näher bestimmt. Hierdurch erhalten die Kommunen mehr Rechtssicherheit in ihrer Gebührenerhebung.
Die Stadt Essen beachtet bei der Kalkulation der städtischen Benutzungsgebühren diese Vorgaben.
Die Kosten der Entwässerung setzen sich zusammen aus dem Betriebsführungsentgelt der Stadtwerke Essen AG, den Beiträgen der Abwasserverbände (Emschergenossenschaft und Ruhrverband), den Abwasserabgaben sowie den Verwaltungskosten der Stadt Essen.
Steigende Personalkosten durch die Tarifeinigung und geplante Neueinstellungen führen zu einer Erhöhung des Betriebsführungsentgeltes der Stadtwerke. Die Beiträge an die Abwasserverbände steigen insbesondere im Bereich der Emschergenossenschaft deutlich. Ursächlich dafür sind gestiegene Preise für Energie und Personal, die Ausstattung der Kläranlagen mit einer zusätzlichen vierten Reinigungsstufe sowie der Anstieg der Fremdkapitalzinsen.
Neben der Kostenprognose für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung sind auch die voraussichtlich anfallenden Maßstabseinheiten, hier Kubikmeter, zu berücksichtigen. Bei den Schmutzwassermengen, die anhand des zuletzt festgestellten Frischwasserverbrauchs veranlagt werden, verzeichnet sich nach einem einmalig hohen Verbrauch wieder ein Rückgang auf das übliche Niveau. So sind die Schmutzwassermengen gegenüber dem Vorjahr um 946.011 Kubikmeter bzw. 2,91 % gesunken. Folglich verteilen sich die Kosten gegenüber dem Vorjahr auf weniger Maßstabseinheiten. Dies bewirkt neben den Kostensteigerungen einen zusätzlichen Anstieg der Schmutzwassergebühr.
Aus den dargestellten Gründen muss die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2024 von 3,39 € um 0,19 € auf 3,58 € pro Kubikmeter erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von 5,6 %.
Die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2024 steigt um 1,90 € auf 10,53 € pro Frontmeter (+ 22,02 %). Die Gebühr pro Frontmeter für den Winterdienst nach Streuplan A muss um 0,74 € auf 3,09 € (+ 31,49 %) und für den Winterdienst nach Streuplan B um 0,50 € auf 2,07 € (+ 31,85 %) angepasst werden. Die Anpassung der Gebührensätze gegenüber der Vorjahreskalkulation ist neben veränderten Kosten auf die Entwicklung der Merkmale (Frontmeter) und der Vorträge aus Vorjahren zurückzuführen.
Bei der Straßenreinigung ist als bedeutender Kostenfaktor zu berücksichtigen, dass der öffentliche Raum immer stärker verschmutzt wird und so eine ressourcenintensivere Reinigung erforderlich macht. Die Ausweitung und Intensivierung der Straßenreinigung führt zu steigenden Personalkosten und zu erhöhtem Aufwand für die Reinigungslogistik und die technische Ausstattung. Hinzu kommt ab 2024 die zusätzliche Schwerpunktreinigung der Innenstadt sowie der Mittelzentren Altenessen, Borbeck, Rüttenscheid und Steele.
Beim Winterdienst mussten durch die Anpassung der Verträge mit der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) die Kosten neu kalkuliert werden. So wurden die Umlaufzeiten der Streueinsätze verbessert und die Kontrollmöglichkeiten vertraglich eindeutig geregelt. Des Weiteren wird ab 2024 der Winterdienst auch auf Radwege als Bestandteil von Straßen, die bereits wintergewartet werden, ausgeweitet.
Kostensteigernd wirkt sich schließlich auch der Vortrag aus Vorjahresergebnissen im Rahmen des Gebührenausgleichs aus. Das Gesamtergebnis im Winterdienst für das Jahr 2021 schloss mit einer Unterdeckung ab. Diese resultierte im Wesentlichen aus der Nachzahlung an die EBE für die tatsächlich gefahrenen Einsätze und dem Verbrauch an Streusalz und Sole, hervorgerufen durch die extreme Wetterlage im Februar 2021.
Änderungen, wie Grundstücksverkäufe, Verwalterwechsel, Namens- und/oder Adressänderungen, die dem Stadtsteueramt nach dem 15.11.2023 bekannt geworden sind, konnten leider aus technischen Gründen im Jahresbescheid 2024 nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Änderungen werden mit dem ersten Änderungsbescheid bzw. zukünftig berücksichtigt.