Grundbesitzabgaben

Änderungen 2025

Veränderungen gegenüber dem Vorjahr

Der Rat der Stadt Essen hat am 27. November 2024 die Gebühren- und Hebesätze für die Grundbesitzabgaben 2025 beschlossen.

Die Grundbesitzabgabenbescheide 2025 werden am 07.01.2025 versandt.

Erklärvideo zum Jahresbescheid über Grundbesitzabgaben

Keine Änderungen ergeben sich bei folgenden Abgabearten:

Bioabfallgebühr

Die Bioabfallgebühr in Höhe von 0,45 € pro Liter konnte konstant gehalten werden, so dass keine Gebührenanpassung erforderlich war.

Änderungen ergeben sich bei folgenden Abgabearten:

Grundsteuer

Der Hebesatz für die Grundsteuer A – dieser betrifft land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke – steigt auf 390 v. H.

Der Hebesatz für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) ist im Jahr 2025 erstmals zweigeteilt. Für Wohngrundstücke sinkt der Hebesatz auf 655 v. H. Für Nichtwohngrundstücke steigt er auf 1.290 v. H.

Restmüllgebühr

Die Restmüllgebühr muss für das Jahr 2025 um 0,18 € pro Liter angehoben werden. Dies entspricht einer Steigerung von 5,77 %. Der Preis für die wöchentliche Leerung einer 120-Liter-Tonne steigt so von jährlich 374,40 € auf 396,00 €.

Hauptgrund für die Steigerung ist die Ausweitung der CO²-Bepreisung gemäß des Brennstoffemissonshandelsgesetzes auf alle fossilen Brennstoffemissionen und hier insbesondere auf die Abfallverbrennung. Daneben wirkt sich auch die Quersubventionierung der Biotonne kostensteigernd aus.

Zudem traten zum 01.01.2024 die modernisierten Leistungsverträge mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE) in Kraft. Durch die Modifikation und insbesondere die Integration des „Grünflächenvertrages“ in den Entsorgungsvertrag wurde die Neuermittlung des Festpreises nach aktuellen gebührenrechtlichen Vorgaben erforderlich. Schließlich ist auch das Restmüllvolumen angestiegen, was ebenfalls zu höheren Kosten geführt hat.

Schmutzwassergebühr

Die Kosten der Entwässerung setzen sich zusammen aus dem Betriebsführungsentgelt der Stadtwerke Essen AG, den Beiträgen der Abwasserverbände (Emschergenossenschaft und Ruhrverband), den Abwasserabgaben sowie den Verwaltungskosten der Stadt Essen.

Die Stadtwerke Essen AG (SWE) prognostiziert für das Jahr 2025 ein um 5,84 % steigendes Betriebsführungsentgelt. Einen wesentlichen Bestandteil des Betriebsführungsentgeltes stellt das Pachtentgelt der SWE an die Entwäs-serung Essen GmbH (EEG) für das Abwasseranlagevermögen dar, welches einen Anteil von rd. 77 % einnimmt. Maßgeblich für die Höhe des Pachtentgeltes sind die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, die aus dem Kanalvermögen der EEG resultieren. Auch die Beiträge an die Abwasserverbände steigen insbesondere im Bereich der Emschergenossenschaft erneut deutlich.

Für die Jahre 2023 und 2024 hatte die Stadt einen Anspruch auf die Abwassergebührenhilfe nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes NRW zur Senkung der Abwassergebühren. Für das Jahr 2025 erfüllt die Stadt die Voraussetzungen zum Erhalt dieser Bedarfszuweisung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht mehr.

Neben der Kostenprognose für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung sind auch die voraussichtlich anfallenden Maßstabseinheiten bzw. Merkmale festzulegen. Insbesondere für die Schmutzwassermengen, die anhand des zuletzt erhobenen Frischwasserverbrauchs veranlagt werden, verzeichnet sich erneut ein Rückgang. Folglich verteilen sich die Kosten gegenüber dem Vorjahr auf eine geringere Anzahl an Merkmalen (Kubikmeter) und bewirken neben den Kostensteigerungen einen zusätzlichen Anstieg in der Schmutzwassergebühr.

Aus den dargestellten Gründen muss die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2025 von 3,58 € um 0,27 € auf 3,85 € pro Kubikmeter erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von 7,54 %.

Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr muss von 1,84 € pro Quadratmeter um 0,12 € auf nun 1,96 € pro Quadratmeter angepasst werden. Dies entspricht einer Steigerung von 6,52 %.

Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr

Die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2025 steigt um 0,87 € auf 11,40 € pro Frontmeter (+ 8,26 %). Die Gebühr pro Frontmeter für den Winterdienst nach Streuplan A muss um 0,87 € auf 3,96 € (+ 28,16 %) und für den Winterdienst nach Streuplan B um 0,58 € auf 2,65 € (+ 28,02 %) angepasst werden.

Die Anpassung der Gebührensätze gegenüber der Vorjahreskalkulation ist neben veränderten Kosten auf die Entwicklung der Merkmale (Frontmeter) und der Vorträge aus Vorjahren zurückzuführen.  

Zum 01.01.2024 traten die modernisierten Leistungsverträge mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE) in Kraft. Durch die Modifikation und insbesondere die Anpassung an die aktuellen Erfordernisse des Straßenreinigungsvertrages wurde die Neuermittlung des Festpreises nach aktuellen gebührenrechtlichen Vorgaben erforderlich. Hier wirken sich besonders die gestiegenen Personalkosten durch die Tariferhöhungen aus.

Durch die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes wird die CO²-Bepreisung auf alle fossilen Brennstoffemissionen ausgeweitet. Damit wirkt sich die CO²-Preiserhöhung seit 2024 kostenerhöhend auf die Entsorgungskosten aus.

Im Winterdienst steigen die Gesamtkosten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Preisgleitung und aufgrund der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Winterdienstabrechnungen der tatsächlich geleisteten Einsatzstunden und Verbräuche an Streusalz.

Kostensteigernd wirkt sich schließlich auch der Vortrag aus Vorjahresergebnissen im Rahmen des Gebührenausgleichs aus. Das Gesamtergebnis im Winterdienst für das Jahr 2021 schloss mit einer Unterdeckung ab. Diese resultierte im Wesentlichen aus der Nachzahlung an die EBE für die tatsächlich gefahrenen Einsätze und dem Verbrauch an Streusalz und Sole, hervorgerufen durch die extreme Wetterlage im Februar 2021.

Beachten Sie bitte noch folgenden Hinweis

Änderungen, wie Grundstücksverkäufe, Verwalterwechsel, Namens- und/oder Adressänderungen, die dem Stadtsteueramt nach dem 13.11.2024 bekannt geworden sind, konnten leider aus technischen Gründen im Jahresbescheid 2025 nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Änderungen werden mit dem ersten Änderungsbescheid bzw. zukünftig berücksichtigt.

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