Grundbesitzabgaben

Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer 2026

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 4. Dezember 2025 ein Urteil zur Hebesatzdifferenzierung bei der Grundsteuer erlassen. Diese Rechtsprechung betrifft auch die Stadt Essen. Die Entscheidung ist noch nicht rechts-kräftig. Die Stadt Essen wird die endgültige rechtliche Wirkung dieser Entscheidung sowie ihre schriftliche Begrün-dung sorgfältig auswerten.

Bis zum Abschluss dieser Bewertung wird die Grundsteuer für das Jahr 2026 noch nicht festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Laufe des Jahres 2026 mit einem separaten Bescheid. Die Festsetzung kann rückwirkend zum 01.01.2026 erfolgen (§ 25 Abs. 3 GrStG).

Die Gebührenfestsetzungen bleiben hiervon unberührt.

Änderungen 2026

Veränderungen gegenüber dem Vorjahr

Der Rat der Stadt Essen hat am 10. Dezember 2025 die Gebührensätze für die Grundbesitzabgaben 2026 beschlossen.

Die Grundbesitzabgabenbescheide 2026 werden am 03.02.2026 versandt.

Erklärvideo zum Jahresbescheid über Grundbesitzabgaben

Keine Änderungen ergeben sich bei folgenden Abgabearten:

Bioabfallgebühr

Die Bioabfallgebühr in Höhe von 0,45 € pro Liter konnte konstant gehalten werden, so dass keine Gebührenanpassung erforderlich war.

Änderungen ergeben sich bei folgenden Abgabearten:

Restmüllgebühr

Die Restmüllgebühr muss für das Jahr 2026 um 0,11 € pro Liter angehoben werden. Dies entspricht einer Steigerung von 3,33 %. Der Preis für die wöchentliche Leerung einer 120-Liter-Tonne steigt so von jährlich 396,00 € auf 409,20 €.

Hauptgrund für die Steigerung ist das gestiegene Leistungsentgelt der EBE GmbH sowie die Ausweitung der CO²-Bepreisung gemäß des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auf alle fossilen Brennstoffemissionen und hier insbesondere auf die Abfallverbrennung. Daneben wirkt sich auch die Quersubventionierung der Biotonne kostensteigernd aus.

Schmutzwassergebühr

Die Kosten der Entwässerung setzen sich zusammen aus dem Betriebsführungsentgelt der Stadtwerke Essen AG, den Beiträgen der Abwasserverbände (Emschergenossenschaft und Ruhrverband), den Abwasserabgaben sowie den Verwaltungskosten der Stadt Essen.

Die Stadtwerke Essen AG (SWE) prognostiziert für das Jahr 2026 ein um 6,68 % steigendes Betriebsführungsentgelt. Einen wesentlichen Bestandteil des Betriebsführungsentgeltes stellt das Pachtentgelt der SWE an die Entwässerung Essen GmbH (EEG) für das Abwasseranlagevermögen dar. Maßgeblich für die Höhe des Pachtentgeltes sind die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, die aus dem Kanalvermögen der EEG resultieren. Auch die Beiträge an die Abwasserverbände steigen insbesondere im Bereich der Emschergenossenschaft erneut deutlich.

Neben der Kostenprognose für den Betrieb der öffentlichen Einrichtung sind auch die voraussichtlich anfallenden Maßstabseinheiten bzw. Merkmale festzulegen. Insbesondere für die Schmutzwassermengen, die anhand des zuletzt erhobenen Frischwasserverbrauchs veranlagt werden, zeichnet sich ein Rückgang ab. Folglich verteilen sich die Kosten gegenüber dem Vorjahr auf eine geringere Anzahl an Merkmalen (Kubikmeter) und bewirken neben den Kostensteigerungen einen zusätzlichen Anstieg in der Schmutzwassergebühr.

Aus den dargestellten Gründen muss die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2026 von 3,85 € um 0,22 € auf 4,07 € pro Kubikmeter erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von 5,71 %.

Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr muss von 1,96 € pro Quadratmeter um 0,10 € auf nun 2,06 € pro Quadratmeter angepasst werden. Dies entspricht einer Steigerung von 5,10 %.

Auch hier liegt der Hauptgrund für die Steigerung der Gebühr in dem gestiegenen Betriebsführungsentgelt der Stadtwerke Essen AG sowie an dem gestiegenen Beitrag an die Emschergenossenschaft.

Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr

Die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2026 steigt um 0,26 € auf 11,66 € pro Frontmeter (+ 2,28 %). Die Gebühr pro Frontmeter für den Winterdienst nach Streuplan A sinkt um 0,13 € auf 3,83 € (- 3,28 %) und für den Winterdienst nach Streuplan B um 0,08 € auf 2,57 € (-3,02 %).

Die Anpassung der Gebührensätze gegenüber der Vorjahreskalkulation ist neben gestiegenen Kosten für das Leistungsentgelt der EBE GmbH auf die Entwicklung der Merkmale (Frontmeter) und der Vorträge aus Vorjahren zurückzuführen. Aufgrund der vergangenen milden Winter ist bei den Winterdienstgebühren eine Reduzierung möglich

Beachten Sie bitte noch folgenden Hinweis

Änderungen, wie Grundstücksverkäufe, Verwalterwechsel, Namens- und/oder Adressänderungen, die dem Stadtsteueramt nach dem 19.11.2025 bekannt geworden sind, konnten leider aus technischen Gründen im Jahresbescheid 2026 nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Änderungen werden mit dem ersten Änderungsbescheid bzw. zukünftig berücksichtigt.

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