Die Grundsteuerreform in Deutschland, die zum 01.01.2025 in Kraft tritt, bringt grundlegende Änderungen mit sich, die sowohl das Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer als auch die zugrundeliegenden Bewertungsprinzipien betreffen. Hier sind die wichtigsten Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Recht:
Bewertungsgrundlage
Altes Recht:
Die Grundsteuer basierte auf sogenannten Einheitswerten, die auf Daten aus den Jahren 1935 (in den neuen Bundesländern) bzw. 1964 (in den alten Bundesländern) basierten. Diese Werte wurden jahrzehntelang nicht aktualisiert, was zu Ungleichheiten führte.
Neues Recht:
Es wird ein neues Bewertungsverfahren eingeführt. Für jede Immobilie wird ein neuer Wert ermittelt (Stand: 01.01.2022), der regelmäßig aktualisiert werden soll, um näher an der Realität zu bleiben.
Bewertungsverfahren
Altes Recht:
Einheitswerte wurden pauschaliert und nach veralteten Tabellen berechnet, die regionale und strukturelle Unterschiede nicht mehr angemessen abbildeten.
Neues Recht:
Es gibt verschiedene Bewertungsmodelle.
Das Bundesmodell (gilt für die meisten Bundesländer): Berücksichtigt den Bodenrichtwert, die Grundstücksgröße, die Gebäudeart, das Alter der Immobilie und die durchschnittliche Nettokaltmiete.
Abweichende Modelle: Einige Bundesländer, wie z.B. Bayern, haben eigene Bewertungsmodelle, die stärker auf pauschalierte Bodenwerte abstellen (z.B. Flächenmodell).
Steuergerechtigkeit
Altes Recht:
Die Steuerlast war aufgrund der veralteten Einheitswerte ungleich verteilt. In Regionen mit stark gestiegenen Immobilienpreisen war die Grundsteuer zu niedrig, in strukturschwachen Gebieten zu hoch.
Neues Recht:
Ziel der Reform ist eine gerechtere Verteilung der Steuerlast. Insbesondere die Neubewertung nach realitätsnäheren Kriterien soll regionale Unterschiede besser abbilden.
Erhebung und Berechnung
Altes Recht:
Die Grundsteuer wurde durch Multiplikation des Einheitswertes mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde berechnet.
Neues Recht:
Das Grundprinzip wurde beibehalten (Wert x Steuermesszahl x Hebesatz), aber die Steuermesszahlen wurden gesenkt, um die Auswirkungen der höheren Werte zu kompensieren.
Regelmäßige Neubewertungen
Altes Recht:
Die Einheitswerte wurden jahrzehntelang nicht angepasst.
Neues Recht:
Eine regelmäßige Neubewertung soll etwa alle sieben Jahre erfolgen, um die Steuer an die aktuellen Marktverhältnisse anzupassen.
Fazit
Der Kernunterschied liegt in der aktuellen und realitätsnahen Bewertung der Grundstücke und Gebäude. Während das alte System auf stark veralteten Daten basierte, bringt das neue System eine differenziertere und gerechtere Steuergrundlage.
SteuermesszahlenGrundstücksart | Steuermesszahlen bis 31.12.2024 | Steuermesszahlen ab 01.01.2025 |
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Einfamilienhäuser | 2,6 % | 0,31 % |
Zweifamilienhäuser | 3,1 % | 0,31 % |
Mietwohngrundstücke, Wohneigentum | 3,5 % | 0,31 % |
alle anderen, insbesondere Gewerbegrundstücke | 3,5 % | 0,34 % |