Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine Neuregelung der Grundsteuer in Kraft. Die Reform führt zu Änderungen bei der Berechnung der Grundsteuer. Wir erklären Ihnen hier, was sich für Grundstücks- und Immobilieneigentümer*innen in Essen ändert und worauf Sie achten müssen.
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und wird auf Grundbesitz erhoben. Dazu gehören Grundstücke einschließlich Gebäude sowie land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Grundsätzlich wird diese von den Eigentümerinnen*Eigentümern gezahlt. Im Falle einer Vermietung kann die Grundsteuer gemäß den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen über die Betriebskosten auf die Mieter*innen verteilt werden.
Bei Fragen oder Einwendungen zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Das geht unter anderem über die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamtes.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Jahresbescheid über die Grundbesitzabgaben oder zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Essen haben, finden Sie unter www.essen.de/gba viele Informationen und Kontaktmöglichkeiten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Grundsteuer und Grundsteuerreform beantworten wir auf unserer FAQ-Seite.