Die Niederschlagswassergebühren werden berechnet nach den versiegelten Flächen eines Grundstücks, von denen das Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation gelangen kann. Zu den versiegelten Flächen zählen Dachflächen, Höfe, Terrassen, Kellerausgangstreppen, Wege, Stell- und Parkplätze, Rampen sowie Zufahrten mit Oberflächen aus Beton, Asphalt, Pflaster, Platten oder anderen wasserundurchlässigen Materialien. Die zu Grunde gelegten Quadratmeterwerte beruhen auf Selbstauskünften der Eigentümer oder Voreigentümer. Sollte der Quadratmeterwert nicht mehr zutreffen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.