Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Diese Einheitswerte werden ab dem Jahr 2025 ersetzt durch neue sogenannte Grundsteuerwerte. Damit diese Grundsteuerwerte auch rechtzeitig vorliegen, müssen bereits im Jahr 2022 für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Das betrifft auch den Grundbesitz, für den Sie diesen Bescheid erhalten.
Deshalb werden Sie im Jahr 2022 vom Finanzamt - nicht von der Stadt Essen - aufgefordert werden, die aktuellen Merkmale Ihres Grundstücks zum Stichtag 1. Januar 2022 ("Hauptfeststellungszeitpunkt") zu erklären. Erklärung können Sie online unter MeinELSTER www.elster.de abgeben. Die Abgabefrist wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
Danach erhalten Sie – wie bisher – drei Bescheide:
- 1. Grundsteuerwertbescheid: Das Finanzamt stellt auf Basis Ihrer Angaben den neuen Grundsteuerwert Ihres Grundbesitzes fest und teilt Ihnen diesen per Bescheid mit.
- 2. Grundsteuermessbescheid: Zusätzlich erhalten Sie vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid, der vom Grundsteuerwert abhängt. Dieser Wert dient nur der Berechnung der Grundsteuer. Er ist nicht zu bezahlen. Weder an das Finanzamt noch an die Stadt Essen.
- 3. Grundsteuerbescheid: Von der Stadt Essen erhalten Sie dann schließlich im Jahr 2025 den Grundsteuerbescheid, der auf dem vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag beruht. Dieser Grundsteuerbescheid enthält die von Ihnen an die Stadt Essen zu zahlenden Beträge.
Um Ihnen die Erklärung zu erleichtern, werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken ein Informationsschreiben vom Finanzamt erhalten, aus dem sich die wesentlichen Daten ergeben, die für die Erklärung relevant sind. Auch die Eigentümerinnen und Eigentümer von aktiven Betrieben der Land- und Forstwirtschaft werden vom Finanzamt gesondert mit unterstützenden Hinweisen informiert. Falls für Sie eine Angehörige oder ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe tätig ist, leiten Sie diese Informationen bitte an diese Person weiter.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihr Finanzamt.
Finanzamt Essen-NordOst und Essen-Süd
Altendorfer Str. 129
45143 Essen
Grundsteuer-Hotline: +49 201 1894-1959
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Essen, die auf dem Bescheid über Grundbesitzabgaben genannt sind, können Ihnen hierzu keine Auskunft geben.
Weitere Informationen und Links zur Grundsteuerreform