PCB-Belastung in Essen-Kray geht deutlich zurück – neue Messergebnisse liegen vor – Verzehrempfehlung wird aufgehoben

08.02.2023

Im Essener Stadtteil Kray wird bereits seit dem Jahr 1996 die Luftbelastung durch polychlorierte Biphenyle (PCB) überwacht. Als Ursache für die hohe Belastung konnte ein ansässiges Unternehmen festgestellt werden, welches Schrotte und Elektroaltgeräte behandelte. Obwohl der Schredderbetrieb der ehemaligen Firma Richter GmbH bereits im Jahr 2017 stillgelegt wurde, stand der Stadtteil auch im Jahr 2022 weiter im Blickpunkt des Umweltamtes der Stadt Essen als Überwachungsbehörde sowie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und der Bezirksregierung Düsseldorf.

Jetzt liegen die aktuellen Messergebnisse zur Immissionsbelastung in Nahrungspflanzen (Grünkohl) vor. Diese zeigen, dass die Belastungen in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen sind und nun an keinem der fünf Messpunkte erhöhte PCB-Gehalte im Vergleich zur Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen vorliegen.

Ergebnisse des aktuellen Gutachtens

Im Umfeld der ehemaligen Firma Richter betreibt das LANUV seit Jahren Messstellen zur Überprüfung der Schadstoffbelastung, an denen Grünkohl aufgrund seiner großen Blattoberfläche als Bioindikator eingesetzt wird.

Um festzustellen, ob der Grünkohl übermäßig mit Schadstoffen belastet ist und daher nicht verzehrt werden sollte, wird der sogenannte Orientierungswert für den maximalen Hintergrundgehalt (OmH) als Vergleichswert für die Beurteilung zugrunde gelegt. Für dioxinähnliche PCB wird zusätzlich der sogenannte EU-Auslösewert herangezogen. Wird dieser Wert überschritten, müssen Ursachen für die hohen, den Hintergrund überschreitenden, Werte ergründet werden und Maßnahmen zu deren Verringerung eingeleitet werden.

Im Jahr 2022 wurde erneut anhand von Grünkohlproben die PCB-Belastung gemessen. Insgesamt wurden an fünf Messpunkten Untersuchungen durchgeführt. Erfreulicherweise zeigen die Ergebnisse, dass die PCBgesamt-Belastung an allen Messpunkten deutlich rückläufig ist und sich an keinem der fünf Messpunkte eine Erhöhung der PCBgesamt-Werte im Vergleich zur Hintergrundbelastung in NRW mehr feststellen lässt. Auch die ermittelten Gehalte an dioxinähnlichen PCB und Dioxinen PCDD/F übersteigen an keinem der untersuchten Messpunkte den OmH und den jeweils gültigen EU-Auslösewert.

Bis zum letzten Jahr wurde vorsorglich noch empfohlen, in den Bereichen der Kleingartenanlage Bonifacius Joachim, Hausgärten Kruckenkamp und Am Mechtenberg den Verzehr von Grünkohl und anderem Blattgemüse wie Mangold, Endivie oder Spinat aus eigenem Anbau auf maximal zweimal in der Woche zu beschränken.

Diese Verzehrempfehlung kann nun nach 26 Jahren komplett aufgehoben werden. Das heißt, die empfohlenen Beschränkungen beim Verzehr von selbstangebauten Gemüse sind nicht mehr erforderlich.

In Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und dem LANUV werden die Messungen mit Grünkohl als Bioindikator zunächst für drei Jahre ausgesetzt, dann wird eine erneute Kontrollmessung durchgeführt. Weiterhin bestehen bleibt sicherheitshalber die Messung von PCDD/PCDF und PCB im Staubniederschlag im Bereich Kruckenkamp. Die kontinuierliche Überwachung der Außenluft-Konzentration ist hingegen nicht mehr notwendig.

Zum Hintergrund

Als Hauptverursacher der hohen PCB-Belastung stand der ehemalige Recyclingbetrieb der Firma Richter, der mit zwei großen Standorten im Stadtteil Essen-Kray vertreten war, im Fokus der Behörden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte der Firma seit Jahren unterschiedliche Auflagen gemacht, um die vom Betrieb ausgehenden Emissionen soweit wie möglich zu senken. Insbesondere Messungen im Abgas der Schredderanlagen machten in 2016 deutlich, dass gasförmige PCB-Emissionen dieser Anlagen den Hauptanteil der PCB-Belastung im Stadtteil bewirken.

Aus wirtschaftlichen Gründen hatte die Firma Richter zum 31.12.2016 beschlossen, die Schredderanlagen an beiden Betriebsstandorten außer Betrieb zu nehmen und auf die Genehmigung zum Betrieb dieser Anlagen rechtskräftig zu verzichten.

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Zufahrt zur Joachimstraße, in der sich der ehemalige Recyclingbetrieb befand.
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