Für die Essener Amtsgerichtsbezirke Essen, Essen-Borbeck und Essen-Steele sucht das Jugendamt der Stadt Essen noch rund 250 engagierte Bürger*innen, die Jugendschöffinnen*Jugendschöffen werden wollen. Schöffinnen*Schöffen werden für jeweils fünf Jahre ernannt. Die nächste Amtsperiode für die Laienrichter*innen beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028. Das Jugendamt hat die Bewerbungsfrist für Jugendschöffinnen*Jugendschöffen bis zum 31. Mai 2023 verlängert.
Jugendschöffinnen*Jugendschöffen müssen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das heißt, auch Eltern können Jugendschöffinnen*Jugendschöffen werden. Oder Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich oder als Ausbilder*innen in einem Unternehmen aktiv sind.
Der Einsatz der Jugendschöffinnen*Jugendschöffen erfolgt in den Strafkammern des Landgerichts Essen sowie beim Amtsgericht Essen. Das Amt ermöglicht Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren und verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit. Eine juristische Vorbildung oder Ausbildung ist nicht erforderlich. Schöffinnen*Schöffen erhalten eine Aufwandsentschädigung und einen finanziellen Ausgleich als Ersatz für Verdienstausfall und Fahrtkosten.
Gesucht werden Bewerber*innen, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Interessierte können sich als Jugendschöffinnen*Jugendschöffen unter www.essen.de/Schöffenwahl bis zum 31. Mai 2023 um die Aufnahme in die Vorschlagslisten bewerben.
Die Beschlussfassungen über die Vorschlagslisten werden in den zuständigen Gremien bis Ende Juni erfolgen. Im Herbst 2023 wird der in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken gebildete Schöffenwahlausschuss die Schöffinnen*Schöffen auswählen. Eine entsprechende Benachrichtigung der ausgesuchten Personen erfolgt direkt durch das jeweilige Gericht.
Für Rückfragen zur Jugendschöffenwahl steht Nicole Dittberner telefonisch unter 0201 88-51772 oder per E-Mail an nicole.dittberner@jugendamt.essen.de zur Verfügung.
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