Mit Ablauf des Freitags, 7. April, enden in Essen wie in ganz Deutschland die letzten Schutzmaßnahmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie erlassen wurden. An diesem Tag laufen die noch bestehenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 28b IfSG) sowie der Coronavirus-Einreiseverordnung aus.
Vollständiges Ende der Maskenpflicht
Ab Samstag, 8. April, entfällt auch die bisher noch gültige FFP2-Maskenpflicht für Besucher*innen bzw. Patientinnen*Patienten in Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, Rehabilitationseinrichtungen sowie in Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und weiteren medizinischen Einrichtungen.
Pandemische Einreisebeschränkungen aufgehoben
Zum 7. April entfallen die coronabedingten Einreisebeschränkungen ebenfalls. Einreisen sind ab 8. April unter Einhaltung der allgemeinen aufenthaltsrechtlichen und sonstigen grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen möglich.
Rücksichtsvolles Verhalten
Das Robert Koch-Institut stuft die derzeitige Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland als "moderat" ein. Es empfiehlt allerdings weiterhin Schutzmaßnahmen zu beachten: Im Krankheitsfall beispielsweise zu Hause zu bleiben, in Innenräumen Maske zu tragen und häufig zu lüften. Nach dem Wegfall der Isolierungspflicht für positiv Getestete liegt es in der Verantwortung jeder*jedes Einzelnen, andere, insbesondere vulnerable Personen, zu schützen und sich rücksichtsvoll zu verhalten.
Corona-Schutzimpfung
Das Coronavirus ist deutschland- und weltweit noch immer verbreitet. Den wirksamsten Schutz, insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen und Langzeitfolgen, bietet die Corona-Schutzimpfung. Sie ist in Arztpraxen sowie in einigen Apotheken möglich. Mehr Informationen zur Impfung stellt die Stadt Essen auf www.essen.de/coronavirus_impfen bereit.
In Essen sind derzeit (Stand: 03.04., Quelle: RKI) rund 80 Prozent der Bevölkerung gegen das Coronavirus geimpft, über 76 Prozent davon haben eine notwendige Zweitimpfung erhalten. Darüber hinaus nahmen mehr als 61 Prozent die Booster-Impfung in Anspruch und über 18 Prozent eine vierte Impfung. Impfzertifikate können im Bedarfsfall weiter über mit der Corona-Warn-App nachgewiesen werden. Die Möglichkeit, andere Nutzer*innen vor einem erhöhten Infektionsrisiko zu warnen, wird die App jedoch nur noch bis 30. April bieten.
Corona-Testungen
Bereits seit 28. Februar 2023 bestehen keine Ansprüche mehr auf kostenlose COVID-19-Testungen. Symptomlose Bürger*innen können sich selbst testen oder auf eigene Kosten in Teststellen testen lassen. Bürger*innen mit Symptomen werden bei Bedarf im Rahmen der Krankenbehandlung kostenfrei in Hausarztpraxen getestet. Bürger*innen, die unter Long-COVID leiden oder mit Verdacht darauf, finden auf www.longcovid-info.de Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie wichtige Anlaufstellen.
Online-Informationsangebot der Stadt Essen
Auf www.essen.de/coronavirus_infos informiert die Stadt Essen weiterhin rund um das Coronavirus. Regelmäßige Updates wird die Verwaltung jedoch bis auf Weiteres nicht mehr veröffentlichen. Ein Archiv des städtischen Corona-Tickers ist weiterhin auf www.essen.de/coronavirus aufrufbar.
Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
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