Autobahn A42: Ergänzte Antragsunterlagen für den sechsstreifigen Ausbau zwischen AS Bottrop-Süd und AK Essen-Nord werden öffentlich ausgelegt

24.05.2023

Die Stadt Essen legt die ergänzten Antragsunterlagen für den sechsstreifigen Ausbau der A42 ab Dienstag, 30. Mai, öffentlich aus. Gegenstand der Planung ist der 4,75 Kilometer lange Ausbau der A42 zwischen der Anschlussstelle (AS) Bottrop-Süd (L631, Essener bzw. Borbecker Straße) und dem Autobahnkreuz (AK) Essen-Nord (B224) von vier auf sechs Spuren. Das Straßenbauvorhaben ist im aktuellen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in die höchste Kategorie "vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung" eingestuft. Die Bezirksregierung Münster ist in dem Verfahren Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Die A42 ist eine der wichtigen West-Ost-Achsen durch die Metropolregion Ruhr. Sie verbindet zwischen Kamp-Lintfort und Castrop-Rauxel die Oberzentren Duisburg, Essen und Dortmund. Die Strecke hat gleichermaßen Bedeutung für Pendler*innen wie für den Güterverkehr. Sie fungiert als Ausweichstrecke für die stark frequentierten Autobahnen A2 und A40 und nimmt Teile des Hafenhinterlandverkehrs des Duisburger Binnenhafens auf. Der Planungsabschnitt grenzt im Westen an den bereits sechsstreifig ausgebauten Abschnitt der A42 (AK Kamp-Lintfort bis AS Bottrop-Süd) und im Osten an den ebenfalls im aktuellen Bedarfsplan vorgesehenen sechsstreifigen Ausbau vom AK Essen-Nord bis AK Herne.

Der bereits in der Zeit vom 19. April bis 18. Mai 2021 in den Städten Essen und Bottrop ausgelegte Plan für das Bauvorhaben wird jetzt um weitere Unterlagen aktualisiert, geändert beziehungsweise ergänzt. Die Unterlagen zur Planfeststellung werden von Dienstag, 30. Mai, bis Donnerstag, 29. Juni, öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum werden die Unterlagen im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, 5. Etage, Raum 502, montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr ausgelegt. Die Einwendungsfrist endet am 31. Juli.

Die Bezirksregierung Münster weist darauf hin, dass Einwendungen sich lediglich auf den Inhalt der Unterlagen, die Gegenstand dieser Auslegung sind (Deckblatt I), beziehen dürfen. Einwendungen gegen das Vorhaben als solches, welche nicht bereits im Rahmen der erstmaligen Auslegung vorgetragen wurden, bleiben unberücksichtigt.

Interessierte, die sich im Internet über die Planung informieren möchte, finden ab dem Beginn der öffentlichen Auslegung Informationen unter www.essen.de/stadtplanung.

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