Die Stadt Essen unterstützt den Ausbau von Solarenergie auf privaten Dächern und Balkonen unter bestimmten Voraussetzungen. Diese wurden zum 1. November 2023 angepasst und erweitert: Stecker-Solaranlagen, auch Balkon-Photovoltaik-Anlagen genannt, werden ab jetzt bis zu einer Leistung von 800 VA gefördert.
Der Grund dafür ist eine Gesetzesänderung: Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Stecker-Solaranlagen entsprechend leistungsstärker sein. Bereits jetzt dürfen diese Anlagen bis zu 800 VA installiert werden und ab dem Jahreswechsel ihre volle Leistungskapazität nutzen. Dadurch kann mehr Solarstrom produziert werden.
Je Wohneinheit kann maximal ein Stecker-Solargerät gefördert werden kann. Die angepasste Richtlinie weist darauf hin, dass ausschließlich die tatsächlich installierte Leistung gefördert wird, es sei denn, die beantragte Größe der Anlage ist geringer. In dem Fall wird nur die beantragte Größe gefördert. Der Ausschuss für Umwelt- Klima- und Verbraucherschutz hat die Anpassung am 7. November 2023 zur Kenntnis genommen.
Die Solarförderung ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), der seit dem 1. Januar 2022 den Weg hin zur Klimaneutralität in Essen beschreibt. Details zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internetseite der Grüne Hauptstadt Agentur auf www.essen.de/solar.
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