Die Stadt Essen fördert die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und thermischen Solaranlagen mit Heizungsunterstützung auf dem Stadtgebiet.
Die Förderung unterstützt die Installation von Solaranlagen, die von privater, gemeinnütziger und gewerblicher Seite für Liegenschaften auf dem Essener Stadtgebiet umgesetzt werden. Das Ziel ist eine stärkere Nutzung der Sonnenenergie zur Reduktion des CO2-Ausstoßes.
Die folgenden Hinweise fassen die wichtigsten Aspekte der Solarförderung zusammen. Alle wichtigen Details entnehmen Sie der Förderrichtlinie.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich können natürliche und juristische Personen Anträge stellen. Das können Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und gewerbliche Unternehmen sein. Bei Unternehmen ist das EU-Beihilferecht zu beachten. Antragstellende können auch außerhalb Essens wohnen beziehungsweise ihren Firmensitz haben. Entscheidend ist, dass es sich um Solaranlagen in Essen handelt.
Bei mehreren Eigentümern und Eigentümerinnen kann der Hausverwalter mit Beschluss der Eigentümerversammlung den Antrag stellen. Bei Eheleuten genügt eine gegenseitige Vollmacht.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Erwerb und Installation (keine Mietmodelle) inklusive Inbetriebnahme
- neuer solarthermischer Anlagen mit dem gültigen Prüfzeichen "Solar Keymark",
- Stecker-Solargeräte ab 300 Wp und
- PV-Anlagen mit einer Leistung ab 1 kWp,
die pflichtgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Die Maßnahme darf bei der Antragstellung noch nicht begonnen sein. Das bedeutet, dass der Auftrag nicht erteilt und keine Anzahlung geleistet wurde.
Bei Mehrfamilienhäusern ist je Wohneinheit ein Stecker-Solargerät förderfähig. Ebenso können auf Dächern und an Fassaden von Wohngebäuden je Wohneinheit separate Photovoltaik-Anlagen gefördert werden (Konzept Einzelanlagen).
Wie hoch ist die Förderung?
Förderhöhe bei Photovoltaikanlagen: | |
1 bis 2 kWp | 500 Euro |
über 2 bis 5 kWp | 750 Euro |
über 5 bis 10 kWp | 1.000 Euro |
über 10 kWp bis 40 kWp | 100 Euro je angefangener kWp |
über 40 kWp | 4.000 Euro |
Förderhöhe Stecker-Solargeräte: | |
Ab 0,3 kWp (300 Wp), Bei Begrenzung des Wechselrichters auf maximal 800 VA kann die gesamte Modulleistung über 800 Wp liegen. | 200 Euro |
Förderhöhe bei Solarthermischen Anlagen: | |
Für Warmwasserbereitung und Heizung | 1.000 Euro pauschal |
Photovoltaikanlagen (nicht Stecker-Solargeräte) auf einem Gründach oder an einer Fassade werden mit zusätzlich 100 Euro pro kWp Leistung gefördert.
Für die Umsetzung eines Mieterstromkonzepts für Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten) soll für Betreiber und Betreiberinnen folgender Bonus gewährt werden:
Neubau | 100 Euro pro versorgbarer Wohneinheit |
Bestand | 400 Euro pro versorgbarer Wohneinheit |
Zusätzlich wird für Mieterstromkonzepte in kleinen Mehrfamilienhäusern (drei bis neun Wohneinheiten) ein Bonus von 100 Euro pro versorgbarer Wohneinheit gewährt.
Für PV-Anlagen über Dachbegrünung oder an einer Fassade wird ein Bonus von 100 Euro je angefangene kWp gewährt.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden bereits begonnene Maßnahmen. Dabei wird die Auftragserteilung oder die technische Umsetzung schon als Maßnahmenbeginn gewertet.
Nicht gefördert werden:
- Gebrauchte Anlagen
- Selbsteinbauten (ausgenommen hiervon Stecker-Solargeräte)
- Freiflächenanlagen
- Gemietete Anlagen
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen Ihren Antrag im Serviceportal der Stadt Essen. Den Link finden Sie oben auf dieser Seite. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung.
Was brauche ich für die Antragstellung?
Sie benötigen für den Antrag ein gültiges Angebot eines Fachunternehmens Ihrer Wahl. Bei Stecker-Solargeräten ist die Angebotserstellung unüblich. Hier soll dem Antrag ein Dokument beigefügt werden, welches einem Angebot am nächsten kommt. Dies kann ein Bildschirmfoto (Screenshot) des Onlineshops sein, von der Sie bestellen möchten. Das Angebot muss den Preis, den Hersteller und die Wattzahl der Module sowie des Wechselrichters (maximal 800W = VA) beinhalten. Bitte beachten Sie: Im Förderprogramm für Photovoltaik- und Solaranlagen müssen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen!
Als Maßnahmenbeginn zählt bereits, wenn Sie z.B. eine Anlage bestellen oder vor Ort kaufen.
Wohnungseigentümergemeinschaften fügen den Beschluss für die Errichtung der entsprechenden Maßnahme bei. Unternehmen geben aus beihilferechtlichen Gründen eine De-minimis-Erklärung ab.
Was passiert nach der Antragstellung?
Mit der automatischen Eingangsbestätigung erhalten Sie nach der Antragstellung Zugangsdaten für das Serviceportal. Bitte bewahren Sie diese gut auf. In der Anwendung können Sie Ihren Bearbeitungsstatus einsehen und weitere Dokumente hochladen. Die Auszahlung beantragen Sie ausschließlich darüber.
Die Unterlagen werden im PDF- oder gängigen Dokumentenformat hochgeladen. Der Förderzeitraum umfasst 12 Monate ab Zugang Ihres Zuwendungsbescheides.
Ihr Förderantrag wird nach der zum Antragszeitpunkt gültigen Förderrichtlinie bewertet.