Lärm

Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemeinsam gegen Lärm:

Vom Freitag, 14. Februar, bis Montag, 17. März, können alle Essener*innen und Personen, die sich in Essen aufhalten, im Rahmen einer Online-Beteiligung ihre Erfahrungen einbringen. Die Hochschule Bochum hat dazu einen interaktiven Fragebogen entwickelt. Anhand einer Karte und standardisierten Fragen können Teilnehmende angeben, wie laut es in Ihrem Wohnumfeld ist, wo es im Stadtgebiet besonders laut und wo es angenehm ruhig ist.

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Lärm stellt ein wachsendes Umweltproblem dar, das viele Menschen betrifft. Zu den häufigsten Lärmquellen gehören der Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Lärm von Baustellen, Gewerbe und nachbarschaftlichen Aktivitäten. Diese Geräusche können den Alltag erheblich stören und die Lebensqualität beeinträchtigen. Die Wahrnehmung von Lärm ist jedoch subjektiv: was für den einen als störend empfunden wird, kann für den anderen weniger belastend sein. Dauerhafte Lärmbelastung kann jedoch wissenschaftlich belegt zu Gesundheitsproblemen wie Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.

Umgebungslärm: Regelung durch die EU-Richtlinie

Der Begriff ‚Umgebungslärm‘ umfasst Lärm, der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie durch Gewerbe und Industrie (IED-Anlagen) verursacht wird. Um schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu reduzieren, hat die Europäische Union im Jahr 2002 die Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49) erlassen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Minderung von Umgebungslärm zu ergreifen. In Paragraph 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) wurde dies in nationales Recht umgesetzt.

Zum Inhalt zählt:

  • Erstellung strategischer Lärmkarten für Straßenverkehr, Schienenverkehr Flugverkehr sowie Gewerbe und Industrie
  • Information der Öffentlichkeit über Schallbelastungen und deren Auswirkungen,
  • Eine regelmäßige Berichtserstattung an die EU-Kommission über die Lärmbelastung und betroffene Gebiete
  • Aufstellung von Lärmaktionsplänen, um schädliche Lärmeinwirkungen zu mindern und Ruhige Gebiete zu schützen

Die Umsetzung erfolgt in einem fünfjährigen Turnus und zielt darauf ab, den Umgebungslärm in belasteten Gebieten langfristig zu reduzieren.

Lärmkartierung: Berechnungen zur Erfassung von Umgebungslärm

Die Lärmkartierung ist ein zentrales Instrument zur Erfassung von Umgebungslärm. Dabei werden Lärmkarten anhand von Berechnungen erstellt, die den Lärmpegel an den Lärmquellen nachbilden und die Hauptlärmquellen wie Straßen-, Schienen-, Flugverkehr sowie Industrie- und Gewerbelärm abbilden. Die Lärmkarten dienen als Grundlage für die Lärmaktionsplanung, um unter anderem stark betroffene Gebiete zu identifizieren und durch Maßnahmen der Lärmminderung zu entlasten.

Die modellbasierten Berechnungen stützen sich unter anderem auf Verkehrsdaten sowie topographische Grundlagen. Messungen vor Ort sieht die Umgebungslärmrichtlinie dabei nicht vor. Die Lärmberechnungen stellen Jahresmittelwerte dar. Lärmspitzen, die bei Einzelereignissen beispielsweise im Flugverkehr auftreten, sind demnach nur bedingt abbildbar und spiegeln nicht die subjektive Wahrnehmung wider.

Seit der vierten und aktuell gültigen Runde der Lärmkartierung (2022) gibt es ein EU-weites Berechnungsverfahren (CNOSSOS). Dadurch sind die Ergebnisse nicht mehr mit denen der Vorrunde vergleichbar.

Lärmaktionsplan: Maßnahmen zur Lärmminderung

Ein Lärmaktionsplan wird erstellt, um gezielt Maßnahmen zur Reduzierung von Umgebungslärm in belasteten Gebieten zu ergreifen. Basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung legt der Plan Strategien fest, um die Lärmbelastung durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Industrie- und Gewerbelärm zu verringern. Maßnahmen umfassen beispielsweise Geschwindigkeitsreduzierungen, Maßnahmen zur Straßensanierung, die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Radverkehrs sowie gegebenenfalls passive Schallschutzmaßnahmen für (besonders) betroffene Gebäude.

Ziel ist es, schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung zu minimieren und ‚Ruhige Gebiete' zu schützen. Einen Rechtsanspruch auf Lärmminderung gibt es jedoch bisher nicht. Der Lärmaktionsplan wird alle 5 Jahre überprüft und angepasst, um eine nachhaltige Lärmminderung sicherzustellen.

Aktuell gilt in der Stadt Essen der Basis-Lärmaktionsplan der 4. Runde der Lärmaktionsplanung, der mit Ratsbeschluss vom 25.09.2024 in Kraft getreten ist.

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