Fluglärm

Flugzeuge gehören zu den lautesten Verkehrsmitteln.

Fortschritte in der Lärmminderung vor allem bei düsengetriebenen Verkehrsflugzeugen wurden zwar erreicht, doch die Zunahme des Luftverkehrs machte einen Teil der Erfolge wieder zunichte.

Für den Fluglärm in Essen, besonders im Südwesten des Stadtgebietes, sind hauptsächlich die Flughäfen Düsseldorf International und Essen/Mülheim die Verursacher.

Warum bereitet der Fluglärm besondere Probleme?

Fluglärm unterscheidet sich von anderen Lärmarten insbesondere dadurch, dass er aus allen Richtungen mit sehr hohen Spitzenpegeln auftreten kann. Die kurzzeitigen Fluggeräusche und die große Differenz zwischen Dauerschallpegeln und Spitzenpegeln führen zu Besonderheiten bei den Lärmwirkungen und zu Problemen beim Lärmschutz.

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist der Lärm als Dauerschallpegel für den Gesamttag (24h) und die Nacht zu berechnen. Bei der Gesamttagberechnung kommt für die Abendstunden 5 dB(A) und für die Nacht 10 dB(A) Lästigkeitszuschlag hinzu.

Welche Daten fließen in die Fluglärmberechnung ein?

Die Lärmbelastung durch den Flugverkehr berechnet sich hauptsächlich anhand folgender Parameter:

  • Flugbewegungsdaten für Tag und Nacht
  • Flugzeugklasseneinteilung
  • Abflugstreckendaten
  • Anflugstreckendaten
  • Flugplatzgeometrie
  • Flughöhen
  • Platzrunden

Flughafen Düsseldorf International

Große Teile der südlichen Stadtteile befinden sich in der Einflugschneise des Düsseldorfer Flughafens. Hier sorgen 70 – 80% der Landeanflüge für zum Teil beträchtlichen Lärm. Besonders betroffen sind die Anwohner des Stadtteils Essen-Kettwig, die auch unter dem Lärm der startenden Flugzeuge (20 – 30%) zu leiden haben. Nicht nur die Wohngebiete, sondern auch die Naherholungsgebiete rund um Ruhr und Baldeneysee, sowie die umliegenden Wälder sind vom Fluglärm betroffen. Ruhe und Erholung werden gestört.

Genehmigte Flugbewegungen

Gemäß der Betriebsgenehmigung von November 2005 für den Flughafen Düsseldorf dürfen zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr 45 Flugbewegungen pro Stunde erfolgen. Ein generelles Nachtflugverbot für den Flughafen Düsseldorf existiert nicht. Für den Zeitraum zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr dürfen 33 Landungen koordiniert werden. Verspätete Landungen sind ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung bis 23.30 Uhr möglich. Flugzeuge mit einem Wartungsschwerpunkt in Düsseldorf dürfen verspätet bis 24.00 Uhr und zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr landen, um pünktlich ihren Tagesflugplan beginnen zu können.

Kapazitätserweiterung geplant

Der Flughafen Düsseldorf plant eine Kapazitätserweiterung auf künftig bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde. Im Vorfeld des anstehenden Planfeststellungsverfahrens hat der Rat der Stadt Essen mehrheitlich eine Resolution gegen die Kapazitätserweiterung verabschiedet.

Flughafen Essen/Mülheim

Zu der Lärmbelastung durch den Flughafen Düsseldorf kommt es vor allem in den südwestlichen Stadtgebieten noch zu weiteren Lärmbelästigungen durch den Flughafen Essen/Mülheim, besonders an Wochenenden und bei schönem Wetter.

Genehmigte Flugbewegungen

Der Flughafen Essen/Mülheim kann aufgrund seiner Genehmigung nicht nur von propellergetriebenen Motorflugzeugen, sondern auch von Hubschraubern und Luftschiffen angeflogen werden. Es besteht seitens des Flughafens die Pflicht, den Betrieb dieser Luftfahrzeuge sicherzustellen (Betriebspflicht). Eine Befugnis zur Einschränkung einzelner Luftfahrzeuge oder einzelner Luftfahrzeugtypen hat der Flughafen nicht.

Regulierung der Hubschrauberflüge

Seit Herbst 2012 besteht eine freiwillige Betriebsbeschränkung für Hubschrauber mit den ansässigen Luftfahrtunternehmen:

  • keine Platzrundenflüge vor 8:00 Uhr
  • an Sonn- und Feiertagen zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr keine Platzenrunden- und Überlandflüge von unter 25 Minuten Dauer - in den Monaten April bis August gilt dies sogar an allen Wochentagen
  • Schwebeflüge nur direkt über dem offiziellen Helipad oder über den südlich der Landebahn gelegenen Geländeteilen durchzuführen

Eine weitere Maßnahme zur Regulierung der Hubschrauberflüge wurde seit Herbst 2013 zum Schutz der Bevölkerung eingeführt. Durch ein geändertes An- und Abflugverfahren sind Hubschrauber von der Pflicht zur Einhaltung der Platzrunde befreit. Dies soll zu Entlastungen in den Stadtteile Haarzopf und Bredeney beitragen.

Anfragen

Anfragen beziehungsweise Beschwerden über Fluglärm, nächtliche Flüge, Flugrouten und -höhen können an folgende Adressen gerichtet werden:

Flughafen Düsseldorf GmbH

Team Nachbarschaftsdialog und Immissionsschutz
Veronika Bappert
E-Mail: veronika.bappert@dus.com
Telefon: 0211-421-2081

Technischer Umweltschutz
Rüdiger Schupp,
E-Mail: ruediger.schupp@dus.com
Telefon:. 0211-421-2130, Fax. 0211-421-2832

Weitere Informationen des Flughafens Düsseldorf zum Thema Fluglärm

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Michael Ludwig
Telefon: 0211-4154-121
Fax: 0211-4154-129

Weitere Informationen der Deutschen Flugsicherung zum Thema Fluglärm

Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26 Luftverkehr

Thorsten Frisch
E-Mail: fluglaerm@brd.nrw.de
Telefon: 0211-475-3709
Fax: 0211-475-3980

Flughafen Essen/Mülheim GmbH

Günther Helmich
Telefon: 0208 992330
Fax: 0208 9923321

Weitere Ansprechpersonen zum Thema Fluglärm

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