Restriktive Haushaltsführung: Städtische Förderprogramme im Rahmen des SECAP müssen ausgesetzt werden

13.09.2024

Aufgrund der zum 20. August 2024 eingeführten Regeln zur restriktiven Haushaltsbewirtschaftung des laufenden Haushalts 2024 der Stadt Essen müssen die städtischen Förderprogramme im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Energy and Climate Action Plan = SECAP) ausgesetzt werden.

Betroffen sind das Solarförderprogramm, das Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger sowie die Förderungen für energetische Gebäudemodernisierungen. Bereits bewilligte Anträge können nach Umsetzung noch ausgezahlt werden. Für die noch nicht bewilligten Anträge mussten Stichtage definiert werden (Solarförderung 26. Juni 2024, Lastenräder und Fahrradanhänger 02. Juli 2024 und energetische Gebäudemodernisierung 15. August 2024). Alle Anträge, die bis zum jeweiligen Stichtag gestellt wurden, werden weiterhin bearbeitet. Alle Anträge die nach dem Stichtag eingegangen sind, müssen leider abgelehnt werden. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Antragstellende kurzfristig auf der Internetseiten der Stadt Essen (siehe rechts).

Im laufenden Haushaltsjahr können die Förderprogramme nicht fortgesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wieder Fördergelder zur Verfügung stehen. Hierüber wird die Stadt Essen die Öffentlichkeit unter anderem über www.essen.de informieren.

Informationen rund um bestehende Förderprogramme des Landes NRW finden Interessierte unter https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende.

Informationen zu Förderungen der KfW Bank finden Interessierte unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/.

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