Ich habe vor dem 27. Juni 2024 einen Antrag auf Förderung gestellt, die Förderung ist aber noch nicht bewilligt worden. Kann ich noch eine Bewilligung erwarten?
Unter der Voraussetzung, dass die Antragsunterlagen vollständig eingereicht wurden und die beantragten Maßnahmen oder die zu kaufende Anlage der Förderrichtlinie entsprechen, kann ein Antrag, der vor dem 27. Juni 2024 gestellt wurde, noch positiv beschieden werden.
Ich habe schon beauftragt, aber noch keinen Bewilligungsbescheid. Kann meine Maßnahme noch gefördert werden?
Grundsätzlich ist die Beauftragung nicht förderschädlich, wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben, und wenn die Antragstellung vor dem 27. Juni 2024 erfolgt ist. Auch in diesem Fall kann die Förderung noch bewilligt werden, wenn die beantragte Maßnahme oder der Kauf der Anlage der Förderrichtlinie entsprechen.
Ich habe einen Antrag gestellt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich noch Unterlagen einreichen muss. Kann ich die fehlenden Unterlagen noch nachreichen?
Wenn Sie den Förderantrag vor dem 27. Juni gestellt haben, können die Maßnahme oder der Kauf auch in diesem Fall gefördert werden, wenn sie der Förderrichtlinie entsprechen. Sollten uns zur Bearbeitung noch Unterlagen oder Informationen fehlen, oder sollten Änderungen erforderlich sein, um der Richtlinie zu entsprechen, werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen.