FAQ zum Stopp der Lastenradförderung

Stopp des Förderprogramms für Lastenräder

Aufgrund der eingeführten Regeln zur restriktiven Haushaltsbewirtschaftung des Haushalts 2024 der Stadt Essen muss das Förderprogramm für Lastenräder gestoppt werden.

Anträge, die vor dem 03. Juli 2024 gestellt wurden, werden weiter bearbeitet. Anträge, die am und seit dem 03. Juli 2024 eingegangen sind, müssen leider abgelehnt werden. Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den unten aufgeführten FAQs.

In diesem Jahr wird das Förderprogramm nicht fortgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wieder Fördergelder zur Verfügung stehen. Hierüber wird die Stadt Essen in den Medien und über www.essen.de informieren.

Werden bereits bewilligte Fördergelder noch ausgezahlt?

Ich habe zu meinem Förderantrag schon eine Bewilligung erhalten. Wird die Fördersumme nach Kauf des Fördergegenstands noch ausgezahlt?

Bewilligte Förderungen für Lastenräder und Fahrradanhänger werden noch ausgezahlt. Voraussetzung ist die Erfüllung aller Förderkriterien, die von uns im regulären Verfahren geprüft wird.

Werden vor dem 03. Juli 2024 beantragte Förderungen noch bewilligt?

Ich habe vor dem 03. Juli 2024 einen Antrag auf Förderung gestellt, die Förderung ist aber noch nicht bewilligt worden. Kann ich noch eine Bewilligung erwarten?

Unter der Voraussetzung, dass die Antragsunterlagen vollständig eingereicht wurden und der beantragte Fördergegenstand der Förderrichtlinie entspricht, kann ein Antrag, der vor dem 03. Juli 2024 gestellt wurde, noch positiv beschieden werden.

Ich habe das Lastenrad oder den Fahrradanhänger schon gekauft bzw. das Leasing schon beantragt, aber noch keinen Bewilligungsbescheid. Kann der Kauf bzw. das Leasing noch gefördert werden?

Grundsätzlich ist der Kauf bzw. der Beginn des Leasings nicht förderschädlich, wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben und wenn die Antragstellung vor dem 03. Juli 2024 erfolgt ist. Auch in diesem Fall kann die Förderung noch bewilligt werden, wenn der beantragte Fördergegenstand der Förderrichtlinie entspricht.

Ich habe einen Antrag gestellt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich noch Unterlagen einreichen muss. Kann ich die fehlenden Unterlagen noch nachreichen?

Wenn Sie den Förderantrag vor dem 03. Juli gestellt haben, kann das Lastenrad oder der Fahrradanhänger auch in diesem Fall gefördert werden, wenn sie der Förderrichtlinie entsprechen. Sollten uns zur Bearbeitung noch Unterlagen oder Informationen fehlen oder sollten Änderungen erforderlich sein, um der Richtlinie zu entsprechen, werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Werden am 03. Juli 2024 oder danach beantragte Förderungen noch bewilligt?

Ich haben einen Antrag am 03. Juli 2024 oder danach gestellt. Kann ich noch eine Bewilligung erwarten?

Anträge, die am 03. Juli 2024 oder danach gestellt werden, müssen leider grundsätzlich abgelehnt werden. Eine Förderung Ihres Lastenrades oder Fahrradanhängers durch die Stadt Essen ist zurzeit nicht möglich. Unter der Voraussetzung, dass das Förderprogramm im Jahr 2025 wieder neu aufgelegt wird und vorausgesetzt, Sie haben den Fördergegenstand dann noch nicht bestellt oder gekauft, können Sie die Förderung neu beantragen.

Ich habe einen Förderantrag am 03. Juli 2024 oder danach gestellt und den Fördergegenstand bereits gekauft. Kann ich noch mit einer Förderung rechnen?

Auch in diesem Fall müssen Anträge, die am 03. Juli 2024 oder danach gestellt werden, leider abgelehnt werden. Wie in der Richtlinie zur Förderung beschrieben, ist eine Beauftragung nach der Antragstellung und vor einer Bewilligung zwar möglich, erfolgt aber auf eigenes Risiko.

Wird mein Antrag weiterbearbeitet, oder muss ich die Förderung neu beantragen?

Ich habe einen Antrag gestellt, aber noch keine Bewilligung erhalten. Wird die Prüfung des Antrags fortgesetzt?

Entscheidend ist das Datum der Antragstellung: Wenn der Antrag vor dem 03. Juli 2024 gestellt wurde, wird die Prüfung bis zu einer möglichen Bewilligung fortgesetzt. Wenn der Antrag am 03. Juli oder danach gestellt wurde, erhalten Sie von uns einen Ablehnungsbescheid.

Muss eine Förderung neu beantragt werden, wenn sie jetzt abgelehnt wird?

Unter der Voraussetzung, dass im Jahr 2025 neue Fördermittel zur Verfügung stehen, können Förderungen neu beantragt werden. Auch in diesem Fall dürfen Lastenräder und Fahrradanhänger nicht vor der erneuten Beantragung gekauft werden.

Bekomme ich die Förderung auch, wenn sich der Kaufbetrag oder das Modell ändern?

Ich habe einen Bewilligungsbescheid für ein bestimmtes Modell erhalten und möchte nun ein anderes Modell als im Antrag angegeben kaufen. Erhalte ich trotzdem die bewilligte Förderung?

Wenn Sie den Förderantrag vor dem 03. Juli gestellt haben, kann das Lastenrad oder der Fahrradanhänger auch in diesem Fall gefördert werden, wenn das neue Modell ebenfalls der Förderrichtlinie entspricht.

Ich habe einen Bewilligungsbescheid erhalten. Jedoch kaufe ich das Lastenrad oder den Fahrradanhänger zu einem anderen Preis als im Antrag angegeben. Erhalte ich trotzdem die bewilligte Förderung?

Wenn Sie den Förderantrag vor dem 03. Juli gestellt haben, kann das Lastenrad oder der Fahrradanhänger auch in diesem Fall gefördert werden, wenn der Fördergegenstand der Förderrichtlinie entspricht. Wir prüfen die Rechnung, die sie uns einreichen und ermitteln im Nachgang gegebenenfalls eine neue Fördersumme. Sie erhalten einen Bescheid über die neue Fördersumme. Diese wird Ihnen im Anschluss ausgezahlt.

Ist noch eine Antragstellung möglich?

Kann ich in diesem Jahr noch einen Förderantrag stellen?

In diesem Jahr ist leider keine Antragstellung mehr möglich.

Kann ich eine Förderung für 2025 beantragen?

Zurzeit steht noch nicht fest, ob im kommenden Jahr neue Fördermittel zur Verfügung stehen. Sollte das Förderprogramm dann fortgeführt oder ein neues Programm aufgelegt werden, können ab der Veröffentlichung der neuen Richtlinie neue Anträge gestellt werden.

Wann bekomme ich einen Bescheid?

Ich habe eine Förderung beantragt. Wann erhalte ich einen Bescheid?

Wenn Sie am 03. Juli 2024 oder danach einen Förderantrag gestellt haben, erhalten Sie von uns in den nächsten Wochen einen Ablehnungsbescheid. Wenn Sie Ihren Antrag vor dem 03. Juli 2024 gestellt haben, ändern sich die Zeiträume für die Antragsbearbeitung nicht.

Wird das Förderprogramm fortgesetzt? Wann wird das Förderprogramm fortgesetzt?

Kann ich mit einer Fortsetzung der Förderung durch die Stadt Essen rechnen?

In diesem Jahr wird das Förderprogramm nicht fortgesetzt. Anträge, die vor dem 03. Juli 2024 gestellt wurden, werden aber noch bearbeitet. Für diese Anträge ist eine Bewilligung und Auszahlung noch möglich, wenn der Fördergegenstand der Förderrichtlinie entspricht. Zurzeit steht noch nicht fest, ob das Förderprogramm im Jahr 2025 neu aufgelegt wird. Sollte das Förderprogramm im kommenden Jahr fortgesetzt oder ein neues Förderprogramm aufgelegt werden, wird die Stadt Essen in den Medien und über www.essen.de darüber informieren

Warum wird das Förderprogramm gestoppt?

Aus welchem Grund wurde das Essener Förderprogramm gestoppt?

Die Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern und die Bewilligung von Fördergeldern stehen immer unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit städtischer Haushaltsmittel. Da sich die Rahmenbedingungen für den städtischen Haushalt innerhalb des laufenden Haushaltsjahres verändert haben, können durch die Stadt Essen keine Lastenräder und Fahrradanhänger mehr gefördert werden.

Die Förderung wäre sonst für das laufende Jahr gestoppt worden, wenn die für dieses Förderprogramm vorgesehenen Haushaltsmittel ausgeschöpft wären.

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