Ich habe vor dem 03. Juli 2024 einen Antrag auf Förderung gestellt, die Förderung ist aber noch nicht bewilligt worden. Kann ich noch eine Bewilligung erwarten?
Unter der Voraussetzung, dass die Antragsunterlagen vollständig eingereicht wurden und der beantragte Fördergegenstand der Förderrichtlinie entspricht, kann ein Antrag, der vor dem 03. Juli 2024 gestellt wurde, noch positiv beschieden werden.
Ich habe das Lastenrad oder den Fahrradanhänger schon gekauft bzw. das Leasing schon beantragt, aber noch keinen Bewilligungsbescheid. Kann der Kauf bzw. das Leasing noch gefördert werden?
Grundsätzlich ist der Kauf bzw. der Beginn des Leasings nicht förderschädlich, wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben und wenn die Antragstellung vor dem 03. Juli 2024 erfolgt ist. Auch in diesem Fall kann die Förderung noch bewilligt werden, wenn der beantragte Fördergegenstand der Förderrichtlinie entspricht.
Ich habe einen Antrag gestellt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich noch Unterlagen einreichen muss. Kann ich die fehlenden Unterlagen noch nachreichen?
Wenn Sie den Förderantrag vor dem 03. Juli gestellt haben, kann das Lastenrad oder der Fahrradanhänger auch in diesem Fall gefördert werden, wenn sie der Förderrichtlinie entsprechen. Sollten uns zur Bearbeitung noch Unterlagen oder Informationen fehlen oder sollten Änderungen erforderlich sein, um der Richtlinie zu entsprechen, werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen.