Weiterentwicklung des Essener Modells

11.06.2024

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (11.06.) einen aktuellen Sachstandsbericht vom "Essener Modell" zur Kenntnis genommen. Bereits 2008 wurde das Handlungskonzept "Förderung der Integration von Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte / Chancen bieten Grenzen setzen" im Rat der Stadt Essen verabschiedet. In der Weiterentwicklung dieses Konzeptes wurde 2016, in Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen das Modellprojekt "Aufenthaltsrechtlicher Umgang mit Geduldeten" umgesetzt. 2016 hat Oberbürgermeister Thomas Kufen zu diesem Zweck eine fach- und geschäftsbereichsübergreifende städtische Kommission "Essener Modell Geduldete" eingerichtet. Die Geschäftsführung liegt beim Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Essen. Die Fachbereichsleitungen der Fachbereiche Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten, Jugendamt und Kommunales Integrationszentrum Essen als Entscheider*innen sowie ihre Mitarbeiter*innen in beratender Funktion wirken bei der fach- und geschäftsbereichsübergreifenden Steuerungsgruppe "Essener Modell Geduldete" mit. Im achtjährigen Modellzeitraum haben 63 Personen (12 Prozent) der Zielgruppe erfolgreich an dem Essener Modell teilgenommen.

Zielsetzung des Projekts – Kettenduldungsprozesse zu durchbrechen

Das Modellprojekt verfolgt das Ziel, die "Kettenduldungsprozesse" für die zumeist bereits in Deutschland geborenen und in Essen aufgewachsenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen (zwischen 14 und 35 Jahren) mit kurdisch-libanesischer Einwanderungsgeschichte zu durchbrechen. Mittelfristig wird den Betroffenen - bei entsprechender Mitwirkung - eine aufenthaltsrechtliche Perspektive aufgezeigt. Mit einer zunächst befristeten Aufenthaltserlaubnis (AE) erlangen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen erstmalig einen Aufenthaltstitel, der ihnen sofort eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und damit einen Impuls zur Integration gibt. Gleichzeitig wird damit ein positives Signal gesendet, dass "Fördern und Fordern" als Leitsatz für gelungene Integration funktioniert. Das Essener Modell ist für junge integrationswillige libanesisch-stämmige Ausländer ins Leben gerufen worden. Die fachämterübergreifende Steuerungsgruppe bewertet und beurteilt, ob den Integrationsbemühungen ausreichend nachgekommen wurde und ob in Folge dessen weitere Schritte zur Legalisierung des Aufenthaltes und eine Bleibeperspektive eröffnet werden können. Auf diesem Weg werden weitere Integrationsanreize gesetzt und insbesondere den jungen Menschen in Schule und Ausbildung wirtschaftliche Perspektiven eröffnet. Durch das bewährte Verfahren des Essener Modells kann die notwendige Unterstützung, insbesondere die Arbeitsmarktintegration erfolgen und die entsprechenden Bemühungen dokumentiert werden. Eine Öffnung des Essener Modells für Personenkreise, die nach 18 Monaten Chancenaufenthaltsrecht in den Duldungsstatus zurückfallen, ist aktuell nicht vorgesehen wird aber in der Steuerungsgruppe fortlaufend geprüft und beraten.

Zielgruppe Menschen mit kurdisch-libanesischen Hintergrund

Die Zuordnung der Zielgruppe kurdisch-libanesischer Menschen wurde weiterhin prioritär bearbeitet. Auf der Sitzung der Steuerungsgruppe am 11. Dezember 2023 wurde beschlossen, es wieder zu ermöglichen, neue Teilnehmende in das Essener Modell aufzunehmen. In der Sitzung der Steuerungsgruppe im Februar 2024 erfolgten die neuen Aufnahmen. Es wurden drei Personen zur Neuaufnahme vorgeschlagen, die alle Geschwister von langjährigen Teilnehmenden des Essener Modells sind.

Zwischenergebnis

Mit Beginn des Modellvorhabens 2016 wurde die Größenordnung der Zielgruppe auf 460 Personen bis zum 27. Lebensjahr und 2018 auf 66 Personen bis zum 35. Lebensjahr quantifiziert. Durch das Integrationsmanagement erfolgte eine abschließende Kontaktaufnahme zu der gesamten Zielgruppe. Von den insgesamt 526 Personen befinden sich 63 Personen laufend im Essener Modell. Bei diesen Teilnehmenden handelt es sich um ausländische Personen jüngeren Alters, die aufgrund der ausländerrechtlichen Historie ungeklärte Identitäten innehaben oder nicht im Besitz entsprechender Heimatpässe sind. In der Folge können diese außerhalb des Essener Modells keinen langfristigen, rechtmäßigen Aufenthalt erlangen.

Von den insgesamt 63 Teilnehmenden sind neun Personen verzogen und damit nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Essen. 19 Personen haben im Laufe der Zeit eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt) erlangen können. Die weiteren 32 Teilnehmenden des Essener Modells sind überwiegend im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (AE) oder im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Zehn dieser Personen besitzen eine sechsmonatige AE, 22 Personen haben zusätzlich zu der AE einen Reiseausweis erhalten. Ziel bei diesem Personenkreis ist die Verfestigung durch eine Niederlassungserlaubnis. Bei zwei Teilnehmenden sind derzeit Fiktionsbescheinigungen ausgestellt worden. Die Fiktionsbescheinigung fingiert den rechtmäßigen Aufenthalt und dient in den Fällen dazu, das erforderliche gesetzliche Wartezeiten zu einem späteren Zeitpunkt angerechnet werden können. Bei den Personen, die eine Niederlassungserlaubnis beantragen und bei den zweijährigen Aufenthaltserlaubnissen in Verbindung mit einem Reiseausweis ist eine kontinuierliche Steigerung im Projektverlauf zu erwarten. Durch nachwachsende Familienmitglieder von Teilnehmenden des Essener Modells sowie durch Zuzüge von außerhalb ist eine Steigerung bei der gesamten Zielgruppe zu erwarten. Zurzeit befinden sich aus diesem Kreis acht Personen in der Klärungsphase als mögliche zukünftige Teilnehmende des Essener Modells.

63 Personen befinden sich laufend im Essener Modell davon:

  • 19 Personen sind im Besitz einer zweijährigen Aufenthaltserlaubnis und eines Reiseausweises für Ausländer
  • 3 Personen sind im Besitz einer einjährigen Aufenthaltserlaubnis und eines Reiseausweises für Ausländer
  • 19 Personen sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis.
  • 10 Personen sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von sechs Monaten im Ausweisersatz
  • 4 Personen sind im Besitz einer Fiktionsbescheinigung
  • 8 Personen konnten einen Nationalpass vorlegen. Eine Aufenthaltserlaubnis wurde außerhalb des Essener Modells erteilt.

463 Personen erfüllen aus unten benannten Gründen nicht die Voraussetzungen zur Teilnahme am Essener Modell:

  • 63 Personen der Gruppe ü27 hatten sich in ihrer fortgeschritten Lebensplanung etabliert, sodass keine weiteren Veränderungen möglich oder gewünscht waren
  • 358 Personen
    • haben die Aufnahmekriterien nicht erfüllt
    • haben keine Verbesserungen durch das Modell erwartet
    • haben ab 2023 die Regelungen des §104c in Anspruch genommen
  • 15 Personen haben mittlerweile ihre Identitäten eigenständig geklärt
  • 27 Personen haben ihre Anliegen anderweitig erledigt, z. B. durch Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörden oder durch Überschreiten der Altersgrenze

Im achtjährigen Modellzeitraum haben 63 Personen (12 Prozent) der Zielgruppe erfolgreich an dem Essener Modell teilgenommen.

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