Angepasste Richtlinie zur Förderung von energetischen Gebäudemodernisierungen gilt ab sofort

01.07.2024

Mit dem heutigen Montag (01.07.) gilt eine neue Richtlinie zur Förderung von energetischen Gebäudemodernisierungen. Der Rat der Stadt Essen hatte diese in seiner Mai-Sitzung beschlossen. Mit dem Förderprogramm für energetische Modernsierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden werden Essener Immobilienbesitzer*innen bereits seit dem Sommer 2023 bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an ihren Immobilien unterstützt.

Folgende Anpassungen der Richtlinie treten mit dem heutigen Tag in Kraft:

  • Um die Durchführung einfacherer Modernisierungsmaßnahmen zu erleichtern, wird für diese eine Förderung gewährt, auch wenn sie in Eigenleistung durchgeführt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahme durch zertifizierte Energie-Effizienz-Expertinnen*Experten oder ein Fachunternehmen als fachgerecht geprüft werden.
  • Mit der neuen Richtlinie wird in Gebieten mit bereits vorhandenem Wärmenetz (Fernwärme, Nahwärme) ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz und keine anderen Heizungstechniken gefördert. Außerdem wird der Fördersatz für den Anschluss an ein Fern-/Nahwärmenetz von 1.000 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Da der Anschluss an das Fernwärmenetz in Essen derzeit durchschnittlich etwa 18 Monate benötigt, wurde der Bewilligungszeitraum von 12 auf 24 Monate erhöht, wenn die Förderung für den Anschluss an das Fernwärmenetz beantragt wird.
  • Die städtische Förderung für Biomasseanlagen (bisher 1.500 Euro) entfällt.
  • Wie auch bei der Bundesförderung, wurde ein einkommensabhängiger Bonus ergänzt. Dieser steht Transferleistungsempfangenden und einkommensschwachen Haushalten zu.
  • Das Förderverfahren erfolgt ausschließlich online im Serviceportal der Stadt Essen (siehe rechts).

Hintergrund dieser Anpassungen sind unter anderem Überarbeitungen der Förderstrukturen für die energetische Gebäudemodernisierung durch die Bundesregierung, die bereits zum Anfang dieses Jahres umgesetzt wurden. Um in diesem Zusammenhang weiterhin das synergetische Zusammenwirken zu gewährleisten, ergaben sich für die städtischen Richtlinie entsprechende Änderungsbedarfe. Zusätzliche Anpassungsbedarfe bei der Förderung durch die Stadt Essen sind auf veränderte Rahmenbedingungen, etwa zur Kommunalen Wärmeplanung, und auf Erfahrungen und Erkenntnissen in der bisherigen Bearbeitung der vorherigen Förderrichtlinie zurückzuführen.

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