Förderprogramm für die energetische Gebäudemodernisierung 2024

Stopp des Förderprogramms für Gebäudesanierung 2024

Aufgrund der eingeführten Regeln zur restriktiven Haushaltsbewirtschaftung des Haushalts 2024 der Stadt Essen muss das Förderprogramm für Gebäudesanierung gestoppt werden.

Anträge, die vor dem 16. August 2024 gestellt wurden, werden weiter bearbeitet. Anträge, die am und seit dem 16. August 2024 eingegangen sind, müssen leider abgelehnt werden. Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den FAQs.

In diesem Jahr wird das Förderprogramm nicht fortgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wieder Fördergelder zur Verfügung stehen. Hierüber wird die Stadt Essen in den Medien und über www.essen.de informieren.

Neue Richtlinie ab dem 1. Juli 2024

Seit dem 1. Juli 2024 gilt eine neue Richtlinie zur Förderung von energetischen Gebäudemodernisierungen und betrifft alle Förderanträge, die ab diesem Datum gestellt werden.

Richtlinie 2024 zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in Essen: Förderprogramm vom 1. Juli 2024

Die Stadt Essen fördert die energetische Gebäudemodernisierung von Wohngebäuden auf dem Stadtgebiet Essen.

Die Förderung unterstützt private, gemeinnütze und gewerbliche Antragssteller*innen mit Liegenschaften in der Stadt Essen. Ziel ist die Erhöhung der Sanierungs- und Modernisierungsrate und die damit einhergehende Reduktion des CO2-Ausstoßes im Stadtgebiet. Für die Förderung 2023 standen insgesamt 1.730.500 Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2024 befinden sich 3.730.500 Euro im Fördertopf der energetischen Gebäudemodernisierung. Die folgenden Hinweise fassen die wichtigen Aspekte des Förderprogramms für die Gebäudemodernisierung übersichtlich zusammen. Alle Details entnehmen Sie bitte der vollständigen Förderrichtlinie im Downloadbereich. Diese Richtlinie ist maßgeblich für alle Entscheidungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, Optimierung und Austausch der Heizungstechnik sowie Energieberatungen. Der Auftrag zur Umsetzung der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht erteilt sein. Die Maßnahmen dürfen somit erst nach Antragsstellung begonnen werden und müssen mindestens die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen, welche im Anhang der Förderrichtlinie überschaubar beschrieben sind.

Wie hoch ist die Förderung?

HAustausch und Optimierung des Heizungssystemspauschal*
H1Wärmepumpen mit hydraulischem Abgleich2.000 Euro
H3Anschluss an ein Fern-/Nahwärmenetz2.000 Euro
H4Hydraulischer Abgleich (Einzelmaßnahme)200 Euro

*Dieser pauschale Fördersatz gilt für Ein- bis Zweifamilienhäusern. Für Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten wird der Fördersatz verdoppelt.

Ab dem 01. Juli 2024 wird in Gebieten mit bereits vorhandenem Wärmenetz (Fernwärme, Nahwärme) ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz (H2) und keine anderen Heizungsechniken gefördert. Ob bereits ein Fernwärmenetz vorhanden ist, können Sie auf der Website des Versorgungsgebiete-Checks der Iqony GmbH überprüfen. Diese Kontrolle ist vor der Antragsstellung eigenständig durchzuführen. Sollte der Anschluss an das Wärmenetz aus berechtigten Gründen nachweisbar zeitnah oder gar nicht möglich sein, so ist eine Ausnahme möglich und es können andere förderfähigen Heizungssysteme beantragt werden.

GEnergetische Sanierung der Gebäudehüllepro m²
G1Dämmung des Dachs bzw. der obersten Geschossdecke40 Euro
G2Erneuerung von Fenster und Fenstertüren80 Euro
G3Ertüchtigung von Fenster und Fenstertüren40 Euro
G4Dämmung der Außenfassade40 Euro
G4.1Perimeterdämmung20 Euro
G5Dämmung der Kellerdecke20 Euro
  pauschal
G6Hauseingangstür, Außentür (je Stück)250 Euro
G7Dämmung / Austausch / Einbau Rollladenkästen (je Stück)40 Euro

Die Förderung pro wird je auf volle Bauteilfläche gewährt. Die Außentüren werden nur gefördert, wenn sie von einem unbeheizten Raum zum beheizten Raum führen.

EEnergieberatungenpauschal
E1Energieberatung inkl. individueller Sanierungsfahrplan100 Euro

Die Energieberatung muss durch eine*n Energie-Effizienz-Expert*in erfolgen. Hierbei ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans notwendig, um die Förderung über 100 Euro zu erhalten. Diese Energieberatung kann außerdem über die Bundesförderung für effiziente Gebäude zu maximal 80 % bzw. 1.300 Euro bei Ein- bis Zweifamilienhäuser oder 1.700 Euro bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten bezuschusst werden.

BBonuspauschal
B1Einhaltung BEG Anforderungen, mit Nachweis+ 50 % *
B2Tausch von Kohle-, Öl-, Nachtspeicherheizungen gegen erneuerbare Energien500 Euro
B3Kombination von Maßnahmen aus H und G500 Euro
B4.1Einkommensabhängiger Bonus für Leistungsbeziehende (SGB II, SGB XII, AsylbLG) + 40 % **
B4.2Einkommensabhängiger Bonus bis maximal netto 1.500 €/Monat + 500 € für jede weitere Person, welche von der antragstellenden Person vorwiegend unterhalten wird+ 40 % **
B4.3Einkommensabhängiger Bonus bis maximal netto 1.650 €/Monat + 550 € für jede weitere Person, welche von der antragstellenden Person vorwiegend unterhalten wird+ 20 % ***

* 50% der jeweiligen Förderhöhen aus G1 bis G7

** 40% der gesamten Förderhöhe aus H, G und E

*** 20% der gesamten Förderhöhe aus H, G und E

Außerdem sollen Maßnahmen, welche durch Eigenleistung durchgeführt werden, ebenfalls gefördert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen im Anschluss von einem Fachunternehmen oder eine*n Energie-Effizienz-Experten*in als fachgerecht bestätigt werden muss. Diese Maßnahmen sind beschränkt auf Dämmmaßnahmen an Dach, oberste Geschossdecke, Fassade, Kellerdecke und die Perimeterdämmung sowie das Dämmen/Austauschen/Einbauen von Rollladenkästen. Der Fördersatz wird für Maßnahmen in Eigenleistung um 50 Prozent reduziert.

Pro Gebäude werden jährlich maximal 10.000 Euro Fördergelder ausgezahlt. Wird der Bonus B4.1 oder B4.2 in Anspruch genommen, so steigt die maximale Fördersumme pro Gebäude pro Jahr auf 14.000 Euro bzw. 12.000 Euro.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden vor allem bereits begonnene Maßnahmen. Dabei werden insbesondere die Auftragserteilung oder die technische Umsetzung als Maßnahmenbeginn gewertet. Förderunschädlich sind jedoch Liefer- und Leistungsvertäge, die eine auflösende oder aufschiebende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage der Stadt Essen oder anderen Fördergeber*innen enthalten.

Außerdem wird ebenfalls nicht gefördert:

  • der Erwerb, die Installation oder Inbetriebnahme von gebrauchten Anlagen
  • Selbsteinbauten / Eigenbauanlagen, welche nicht Punkt 1.1.4 der derzeit gültigen Förderrichtlinie entsprechen.
  • Maßnahmen, deren Förderung - bezogen auf ein Gebäude - in Summe 100 Euro unterschreiten (Bagatellgrenze)

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Die Förderanträge werden ausschließlich im Serviceportal der Stadt Essen gestellt. Den Link zum Serviceportal und zur Antragsstellung finden Sie oben in der Info-Box. Alternativ finden Sie den Link unter den nützlichen Links. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie zeitnah eine automatische Eingangsbestätigung. Die eingereichten Förderanträge werden stets nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Förderrichtlinie bewertet.

Was wird für die Antragsstellung benötigt?

Für die Antragsstellung wird ein gültiges Angebot eines Fachunternehmens Ihrer Wahl benötigt, welches alle notwendigen Informationen über die Sanierungs- / Modernisierungsmaßnahme beinhaltet. Für die Beantragung der Förderung für die Energieberatung sowie des Bonus B1 wird ein Angebot von einer*m Energie-Effizienz-Expertin*Energie-Effizienz-Experten benötigt.

Was passiert nach der Antragsstellung?

Nachdem Sie den Förderantrag versendet und die Eingangsbestätigung erhalten haben, werden der Antrag und die hochgeladenen Dokumente überprüft. Sie können nun auf eigenes Risiko den Auftrag an das Fachunternehmen erteilen. Die Förderung ist jedoch erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides genehmigt. Für die Umsetzung und Abrechnung haben Sie ab der Bewilligung zwölf Monate Zeit. Bei der Beantragung der Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz (H2) wird diese Zeit auf 24 Monate erhöht.

Im Serviceportal können Sie Ihren Bearbeitungsstatus jederzeit einsehen, den Zuwendungsbescheid erhalten und bei Bedarf weitere Dokumente hochladen.

Auch die Auszahlung der Förderung wird über das Serviceportal der Stadt Essen beantragt. Achten Sie hierauf auf den gesonderten Link für den Auszahlungsantrag unter Nützliche Links.

Sanierungsförderung

Team Sanierung

Telefon: 0201 88 82 366
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