Schutz und Erhalt der Eyhofsiedlung: Informationsveranstaltung zum Gestaltungshandbuch zur Erhaltungssatzung

Am Donnerstag, 19. September, um 17 Uhr, in der Albert-Einstein-Realschule in Essen-Rellinghausen, Ardeyplatz 1, 45134 Essen.

04.09.2024

Seit Januar 2024 ist die Erhaltungssatzung für die Eyhofsiedlung in Essen-Stadtwald rechtskräftig. Mit der Erhaltungssatzung, die im September 2023 vom Rat der Stadt Essen beschlossen wurde, soll die Eyhofsiedlung mit ihrer städtebaulichen Eigenart für die Zukunft erhalten bleiben. Ergänzend zur Erhaltungssatzung für die Eyhofsiedlung wird aktuell ein Gestaltungshandbuch als Orientierung und Leitfaden für Modernisierungen sowie Um- und Anbauten erarbeitet. Damit soll Eigentümerinnen*Eigentümern und interessierten Bauwilligen die Anwendung erleichtert werden.

Am Donnerstag, 19. September, findet um 17 Uhr in der Albert-Einstein-Realschule in Essen-Rellinghausen, Ardeyplatz 1, 45134 Essen, für Interessierte eine Informationsveranstaltung statt, bei der der Entwurf des Gestaltungshandbuchs für die Eyhofsiedlung präsentiert wird. Vertreter*innen des Amts für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Essen sowie des beauftragten Gutachterbüros STADTGUUT informieren über den aktuellen Zwischenstand des Gestaltungshandbuches zur Erhaltungssatzung und über den weiteren Verlauf des Vorhabens. Zudem können die Teilnehmenden zentrale Fragen klären und Hinweise geben. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.essen.de/stadtplanung.

Zum Hintergrund

Vor rund 100 Jahren wurde der Architekt Josef Rings beauftragt, eine neue Siedlung zu planen. In der Zeit von 1921 bis 1924 entstand dabei die Eyhofsiedlung als eine geschlossene Einheit mit fast 200 Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Um die Eyhofsiedlung mit ihrer städtebaulichen Eigenart für die Zukunft zu erhalten, wird diese seit 2023 durch eine Erhaltungssatzung geschützt. Mit Inkrafttreten dieser Satzung sind der Rückbau, die Änderung, die Errichtung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen innerhalb des betroffenen Gebietes einer besonderen Genehmigungspflicht unterlegen.

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