Generalsanierung Schloß Borbeck: Rat beschließt Planungsvariante für Schloss-Gastronomie

25.09.2024

Das denkmalgeschützte städtische Gebäude Schloß Borbeck soll in den kommenden Jahren generalsaniert werden. Heute (25.09.) wurde dem Rat der Stadt Essen der aktuelle Planungsstand und verschiedene Planungsvarianten zur Schloss-Gastronomie vorgestellt.

Viele der im Schloss bestehenden und zukünftig dort stattfindenden Formate haben unterschiedliche gastronomische Bedarfe. Diese reichen vom Sektempfang über Matineen mit Fingerfood bis zu Empfängen und Hochzeitsgesellschaften mit Buffet und bewegen sich in der Größenspanne zwischen Kleingruppen und Gruppen bis zu 176 Personen. Daher ist der Betrieb des Schlosses im gewünschten Nutzungsumfang ohne gastronomisches Angebot grundsätzlich nicht denkbar. Für den Gastronomiebetrieb wurde daher drei Möglichkeiten geprüft:

  • Variante A) Aufrechterhaltung der bisherigen Vollgastronomie
  • Variante B) Implementierung einer Veranstaltungsgastronomie
  • Variante C) Verlagerung der Gastronomie ins Erdgeschoss unter Berücksichtigung einer Aufstockung der Teichterrasse

Die Verwaltung favorisiert die Variante B, die die Einrichtung einer Veranstaltungsgastronomie mit Ausgabeküche statt bisheriger Frischkochküche vorsieht. Im Gegensatz zu einer Vollgastronomie braucht eine Ausgabeküche weniger Platz und Technik. Das lässt sich im Schloss auch nach den heutigen Bauvorschriften umsetzen.

Der Rat der Stadt Essen hat sich heute für die Festlegung der Planung auf die Variante B sowie die Weiterentwicklung dieser Variante bis zur Leistungsphase 3 ausgesprochen.

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