Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (ASAGI) hat heute (19.11.) die Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für die Jahre 2025 und 2026 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt" beschlossen. Angebunden ist das Integrationsbudget beim Kommunalen Integrationszentrum (KI) der Stadt Essen. Für die Struktur- und Maßnahmenförderung sollen für das Jahr 2025 und das Jahr 2026 jeweils 5,6 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die exakte Summe wird nach dem Haushaltsbeschluss der Stadt Essen in der Ratssitzung am Mittwoch, 27. November, feststehen.
Aufgrund der Kommunalwahl im Jahr 2025 und der darauffolgenden konstituierenden Gremiensitzungen, ist es wichtig, den über das Integrationsbudget geförderten Trägern rechtzeitig eine Planungssicherheit auch für das Jahr 2026 zu gewährleisten. Daher wurden die fortlaufenden Maßnahmen des Integrationsbudgets für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Die Förderung neuer Maßnahmen bezieht sich allerdings nur auf das Haushaltsjahr 2025.
2025 und 2026: Finanzierung für 43 Maßnahmen gesichert
Das Integrationsbudget 2025 und 2026 umfasst im ersten Baustein insgesamt 43 bestehende und neue Maßnahmen, die der ASAGI beschlossen hat. Alle Maßnahmen orientieren sich am Essener Konzept "Zusammenleben in Vielfalt" und lassen sich in einem der dort benannten Handlungsfelder zuordnen. Träger*innen der Maßnahmen sind Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, eingetragene Vereine, Initiativen aus Essen aber auch städtische Fachbereiche. Eine neue Maßnahme stellt beispielsweise "MentPro – Mentoren-Programm im Fußball" vom Essener Sportbund e.V. dar.
Den zweiten Baustein bilden die Verfügungsmittel für die bezirkliche Integrationsarbeit in Höhe von 257.000 Euro. Dazu kommen Verfügungsmittel für die unterjährige Entwicklung von Initial- und Erprobungsprojekten in den Jahren 2025 und 2026 in Höhe von jährlich 100.000 Euro. Die Maßnahmen umfassen beispielsweise niederschwellige Sprach-, Freizeit- und Begegnungsangebote und kostenfreie Sportangebote im Quartier.
Ausblick
Die angepasste Stichtagsreglung für Anträge soll aufgrund der Erfahrung aus den letzten Jahren beibehalten werden, damit der ASAGI den Beschluss jedes Jahr im November beschließen kann. Die Stichtage sind der 31. März für Anträge unter 5.001 Euro, die das laufende Kalenderjahr betreffen und einen stadtweiten Bezug aufweisen (zentrales Integrationsbudget) und 31. August für Anträge, die ganzjährige Maßnahmen des kommenden Kalenderjahrs umfassen. Weitere Informationen zum Essener Konzept "Zusammenleben in Vielfalt" finden Interessierte auf www.essen.de sowie in der Vorlage 1538/2024/OB.
Zum Hintergrund
Grundlage für das Integrationsbudget ist der Ratsbeschluss vom 26. Februar 2020 zum Essener Konzept "Zusammenleben in Vielfalt". Förderfähig sind Maßnahmen und Projekte, die zur gesellschaftlichen Teilhabe aller Einwohner*innen beitragen, die deren Mitwirkung unterstützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Denn vor dem Hintergrund des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, des Familiennachzugs, des hohen Zuzuges von Menschen mit Fluchthintergrund in den Jahren 2015/2016 und deren noch heute bestehenden Auswirkungen sowie des Zuwachs von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ergeben sich für die Stadt und die Stadtgesellschaft weiterhin große An- und Herausforderungen in Bezug auf das Zusammenleben in den Essener Stadtteilen. Auf diese gilt es inhaltlich wie konzeptionell zu reagieren. Neben den aufgenommenen flüchtlingsbezogenen Maßnahmen müssen auch Maßnahmen zur Integration der bereits länger in Deutschland lebenden Migrantinnen*Migranten fortgeführt und diese Personen darüber hinaus aktiv eingebunden werden.
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