Seit zwanzig Jahren stattet die örtliche Politik Handlungsansätze der interkulturellen Arbeit mit einem kommunalen Budget aus, seit 2017 auch für die Integration von Geflüchteten. Das Gesamtvolumen ist abhängig von Bedarfslagen, dem finanziellen Handlungsrahmen der Kommune und einer verwaltungsinternen wie politischen Entscheidung.
Antrag an das Integrationsbudget
Beantragte Maßnahmen sollen sich inhaltlich an dem Konzept "Zusammenleben in Vielfalt" und den Handlungsfeldern orientieren. Der Antrag ist unter Nutzung des Antragsformulars digital an die Adresse integrationsbudget@essen.de zu richten.
Für das laufende Kalenderjahr und für Maßnahmen unter 5.000 Euro können bis zum Stichtag 31.03. des Jahres Anträge gestellt werden.
Für das kommende Kalenderjahr und für neue wie laufende Maßnahmen oder Projekte können bis zum Stichtag 31.08. des Jahres Anträge gestellt werden. Bei Verlängerungsanträgen muss ein Zwischenbericht mit einegereicht werden.
Nähere Angaben zur Antragstellung, Abwicklung und zum Berichtswesen finden Sie in den Hinweisen zur Antragstellung sowie das Antragsformular unter Downloads.