Das Wichtigste auf einen Blick:
Nachdem der Rat der Stadt Essen den Basis-Lärmaktionsplan im September 2024 beschlossen hat, geht es nun in die nächste Phase: Eine umfassendere Fortschreibung, die auf einer genaueren Datengrundlage basiert und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung sowie einen besseren Schutz ruhiger Gebiete umfassen soll.
Von Freitag, 14. Februar, bis Montag, 17. März, können alle Essener*innen und Personen, die sich in Essen aufhalten, im Rahmen einer Online-Beteiligung ihre Erfahrungen einbringen. Die Hochschule Bochum hat dazu einen interaktiven Fragebogen entwickelt. Anhand einer Karte und standardisierten Fragen können Teilnehmende angeben, wie laut es in ihrem Wohnumfeld ist, wo es im Stadtgebiet besonders laut und wo es angenehm ruhig ist.
Die Online-Beteiligung sowie alle Informationen sind unter www.essen.de/lap2025 zu finden. Die Teilnahme ist nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch in Leichter Sprache, Englisch, Türkisch, Russisch und Spanisch möglich.
Ausblick
Nach der Beteiligungsphase werden die eingegangenen Hinweise ausgewertet, analysiert und fließen entsprechend in den Lärmaktionsplan mit ein. Dabei werden auch die Ergebnisse der letzten Öffentlichkeitsbeteiligung von August 2024 berücksichtigt. Die Fortschreibung erfolgt basierend auf einer neuen Umgebungslärmkartierung unter Verwendung überarbeiteter, kommunaler Daten. Die verbesserte Datenbasis wird eine präzisere Analyse der Lärmbetroffenen und der Belastungsschwerpunkte ermöglichen. Der Entwurf der Fortschreibung soll im dritten Quartal 2025 veröffentlicht werden und nach einer weiteren Beteiligung im Dezember verabschiedet werden.
Zum Hintergrund
Lärm ist ein wachsendes Umweltproblem und stellt eine Belastung für die Gesundheit dar. Besonders der Umgebungslärm ist in Ballungsräumen wie Essen ein erhebliches Problem. Verursacht wird dieser durch Straßenverkehr, Schienenverkehr (auf Schienen des Bundes und der Ruhrbahn), Flugverkehr sowie bestimmte Industrie- und Gewerbeanlagen. Um die Lärmbelastung zu verringern, wird derzeit der Lärmaktionsplan der Stadt Essen überarbeitet.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 8, EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen beziehungsweise bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Stadt Essen
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