Besonders beim Karneval scheint für viele Jugendliche der übermäßige Alkoholkonsum als Bestandteil des Feierns dazuzugehören. "Der Jugendschutz gilt auch im Karneval", betont Carsten Bluhm, Jugendamtsleiter der Stadt Essen. Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen wird auch am Karnevalswochenende und bei den Rosenmontagsumzügen kontrolliert – sowohl durch die Ordnungsbehörden als auch durch die Polizei. Aber auch die Eltern sind in der Pflicht. "Kinder schauen sich sehr genau an, wie sich die Erwachsenen verhalten. Eltern haben eine Vorbildfunktion", betont Carsten Bluhm. Das Jugendamt Essen und die Suchthilfe direkt Essen gGmbH erinnern noch einmal an die wichtigsten Jugendschutzbestimmungen und geben Tipps, wie Eltern sich verhalten sollten, um Suchtproblemen der Jüngsten vorzubeugen. Der wichtigste Rat lautet, und das nicht nur zu Karneval: Grenzen setzen und Zeit nehmen für ein klärendes Gespräch.
Generell gilt: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis Mitternacht bleiben.
Jugendliche schützen vor Alkohol und Tabakwaren
Der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige ist generell verboten. Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren laut Gesetz erlaubt. "Doch letztlich entscheiden die Erziehungsberechtigten, was geht und was nicht – aber selbst wenn Alkohol beschränkt ab 16 erlaubt ist, kann ein früher Konsum die Gehirnentwicklung beeinträchtigen", so Carsten Bluhm. Branntweinhaltige Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whisky sind erst ab 18 erlaubt. Das gilt auch für Alcopops, die zwar wie Limonade aussehen und schmecken, aber Hochprozentiges beinhalten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht in der Öffentlichkeit rauchen - Tabakwaren, Zigaretten und Vapes dürfen nicht an Kundinnen*Kunden unter 18 Jahren verkauft werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bestimmungen tragen sowohl die Eltern als auch die Veranstalter*innen, Getränkeverkäufe und Gastronomiebetriebe. Insbesondere letztere sollen sich bewusst sein, dass Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz Bußgelder und Konzessionsentzug nach sich ziehen können.
"Das Risiko für riskanten Alkoholkonsum steigt, wenn sich Jugendliche an Karneval in Gruppen treffen, der Gruppendruck steigt und Trinkrituale nachgeahmt werden", erläutert Bärbel Marrziniak, Geschäftsführerin der Suchthilfe direkt Essen gGmbH. "Eltern können präventiv eingreifen, indem sie mit ihren Kindern klare Absprachen über Alkoholkonsum und Grenzen treffen. Alkoholkonsum kann zu enthemmten Verhalten, Konflikten oder riskanten Situationen führen", warnt die Suchtexpertin. Eltern sollten mit ihren Kindern auch über sichere Heimwege, Notfallkontakte und den Umgang mit Gruppendruck sprechen. Denn Jugendschutz endet nicht an Karneval – er ist gerade dann besonders wichtig.
Für Rückfragen steht die Suchthilfe direkt Essen gGmbH zur Verfügung, telefonisch unter 0201 86030, per E-Mail willkommen@suchthilfe-direkt.de oder unter www.suchtberatung.digital.
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