Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen im Jahr 2024

27.02.2025

Die Stadt Essen gratuliert den Essener Bürgerinnen*Bürgern traditionell zu besonderen Geburts- und Hochzeitstagen.

Im Jahr 2024 durften 513 Bürger*innen die öffentlichen Glückwünsche der Stadtverwaltung zum 90. Geburtstag entgegennehmen. Weitere 83 Essener*innen wurden anlässlich ihres 95. Geburtstags geehrt und 27 Bürger*innen erhielten die Ehrung zur Vollendung des 100. Lebensjahres.

Insgesamt 33 Essener*innen übertrafen in 2024 das Alter von 100 Jahren: 17 Bürger*innen feierten den 101. Geburtstag, neun Essener*innen wurden 102 Jahre alt, drei Bürger*innen 103 Jahre und zwei Personen 104 Jahre alt. Zudem wurden Glückwünsche anlässlich zwei 106. Geburtstage überbracht.

Im Jahr 2024 erfolgten außerdem elf Ehrungen zu Ehejubiläen. Glückwünsche wurden demnach zu zwei Goldenen Hochzeiten, zu fünf Diamantenen Hochzeiten sowie drei Eisernen Hochzeiten überbracht. Zudem gab es eine Gnadenhochzeit nach 70 Ehejahren.

Ehrung von Altersjubiläen

Allen Essenerinnen*Essenern, die das 80. und 85. Lebensjahr vollenden, wird eine Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters übersandt. Ab dem 90. Geburtstag wird diese Gratulation auf Wunsch bei einem persönlichen Besuch der*des zuständigen Bezirksbürgermeisterin*Bezirksbürgermeisters oder dessen*deren Stellvertreter*in zusammen mit einem Blumenstrauß überreicht.

Ab Vollendung des 100. Lebensjahres gratuliert neben dem Oberbürgermeister auch der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Zum 100. und ab dem 105. Geburtstag übersendet zusätzlich der Bundespräsident Geburtstagsglückwünsche.

Ehrung von Ehejubiläen

Ehrungen zu Ehejubiläen (ab Goldene Hochzeit) erfolgen nur auf Antrag. Diese Anträge werden unter Vorlage des Stammbuches bzw. der Heiratsurkunde entgegengenommen von

  • den jeweils zuständigen Bürgerämtern sowie Bezirksverwaltungsstellen,
  • dem Standesamt,
  • dem Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.

Die Anträge sollten bis spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Jubiläen gestellt werden.

Zu Goldenen Hochzeiten und allen weiteren Ehejubiläen – sofern sie gemeldet werden – gratuliert der Oberbürgermeister. Überbracht wird dieses Glückwunschschreiben durch den*die Bezirksbürgermeister*in oder dessen*deren Stellvertreter*in. Es wird außerdem noch ein Blumenstrauß überreicht.

Zur Diamantenen Hochzeit wird dem Ehepaar zusätzlich eine Urkunde der Behördenleitung der Bezirksregierung Düsseldorf übergeben. Ab der Eisernen Hochzeit werden noch Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes NRW sowie des Bundespräsidenten ausgehändigt. Bei der Gnadenhochzeit werden auch Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes NRW sowie des Bundespräsidenten durch den Oberbürgermeister (oder den*der Bezirksbürgermeister*in) persönlich überbracht.

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