Der Inklusionsbeirat setzt sich 2025 neu zusammen, sodass ein entsprechendes Bewerbungsverfahren durchgeführt wird. Ab dem 1. April können sich alle Bürger*innen bis zum 31. Mai bewerben, die die Voraussetzungen erfüllen.
Aufgabe des Inklusionsbeirats ist, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen eine Stimme zu geben. Der Inklusionsbeirat kümmert sich besonders um öffentliche, behindertenrelevante Themen und vertritt die Gesamtinteressen der betroffenen Personen in der Stadt. In diesem Jahr setzt sich der Inklusionsbeirat hierfür neu zusammen.
Wer kann sich bewerben?
Als Vertreter*in für Betroffene können sich alle Interessierten bewerben, die
Wie erfolgt die Bewerbung?
Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. April bis zum 31. Mai. Bewerbungen können ab Dienstag, 1. April, unter www.essen.de/inklusionsbeirat-bewerbung, postalisch an das Amt für Soziales und Wohnen, Eva Koch und Vera Senkbeil, Steubenstraße 53, 45138 Essen oder telefonisch unter 0201 88-50208 oder 0201 88-50291 eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Inklusionsbeirat und dem Bewerbungsverfahren finden Interessierte unter www.essen.de/inklusionsbeirat.
Zum Hintergrund
Der Rat der Stadt Essen hat in der Sitzung vom 23. Februar 2022 die Einrichtung eines Inklusionsbeirats mit der dazugehörigen Satzung und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Inklusion beschlossen. Mit dem Beschluss kommt die Stadt Essen der am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretenen United Nations-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter nach. Diese fordert alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen auf, Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen beziehungsweise diese zu verhindern. In Artikel 29 "Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben" garantiert die UN-BRK Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können.
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