Klima- und Innovationsfonds zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Essen wird eingeführt

09.04.2025

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Ratsbeschluss: Der Rat der Stadt Essen beschließt die Einführung des Klima- und Innovationsfonds.
  • Breite Zielgruppe: Der Fonds richtet sich an natürliche sowie juristische Personen wie Privatpersonen, Vereine, Stiftungen und Gesellschaften, die in der Lage sind, die Ziele der Förderrichtlinie umzusetzen.
  • Entscheidung: Die Stadt Essen entscheidet mit Unterstützung der Klima- und Innovationsjury über die Vergabe der Fördermittel und hat dafür bis 2029 ein Budget von 1.455.200 Euro

Im Rahmen ihres Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) verfolgt die Stadt Essen das Ziel, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein, also "Netto-Null" CO2-Emissionen zu erzeugen. Eine zentrale Maßnahme auf diesem Weg ist die Einführung des "Klima- und Innovationsfonds Essen". Die Förderrichtlinie wurde durch die Grüne Hauptstadt Agentur (GHA) der Stadt Essen erarbeitet und soll nun in Kraft treten. Der Rat der Stadt Essen hat heute (09.04.) die Einführung des Klima- und Innovationsfonds beschlossen.

Der "Klima- und Innovationsfonds Essen" hat das Ziel, durch gezielte finanzielle Unterstützung innovative Projekte und Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion sowie zur Anpassung an den Klimawandel zu fördern. Dabei werden insbesondere Maßnahmen unterstützt, die erstmalig in Essen umgesetzt werden. Die Förderung soll mit einem klaren Fokus auf Maßnahmen erfolgen, die einen positiven Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten.

Zielgruppe und Antragstellung

Der Klima- und Innovationsfonds richtet sich an eine breite Zielgruppe – an natürliche und juristische Personen: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, und Privatpersonen u.v.m., die innovative Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung umsetzen möchten. Die Zielgruppe wird bewusst weit gefasst, um das breite und individuelle Engagement für mehr Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in der Stadtgesellschaft passgenau fördern zu können.

Die Förderung erfolgt an jährlich zwei Auszahlungszeitpunkten. Die Förderrichtlinie sieht dabei Zuschüsse als Anschubfinanzierung sowie eine erfolgsbasierte Auszahlung vor. Insgesamt können Projekte mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden, wobei die Höhe der Förderung je nach Art der Antragsteller*innen variiert. So sollen Projekte die von Privatpersonen umgesetzt werden zu 100 Prozent gefördert werden, während beispielsweise Unternehmen einen größenabhängigen Eigenanteil leisten müssen.

Die Antragstellung soll künftig online über das Serviceportal der Stadt Essen erfolgen und wird dann zu zwei Zeiträumen im Jahr ermöglicht.

Klima- und Innovationsjury als Expertengremium

Die Bescheidung von Förderanträgen liegt bei der Stadt Essen. Dazu werden die eingehenden Anträge durch die Grüne Hauptstadt Agentur, auf Basis der Förderrichtlinie, geprüft. Zu den förderfähigen Anträgen werden eine ergänzende Einschätzung sowie ein ergänzender Priorisierungsvorschlag eingeholt. Hierfür wird eine Klima- und Innovationsjury eingerichtet. Die Jury umfasst bis zu acht Mitglieder davon vier externe Mitglieder. Als externe Fachleute kommen jeweils ein Mitglied der Universität Duisburg-Essen, des Fraunhofer-Instituts, der Stiftung Mercator und der Kreishandwerkerschaft Essen in Betracht. Über die letztendliche Einsetzung und Besetzung der Klima- und Innovationsjury entscheidet der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz. Die Ergebnisse der Jury werden durch die Grüne Hauptstadt Agentur, welche die Geschäftsführung der Jury innehat, für die letztendliche Bescheidung berücksichtigt.

Finanzierung und Ausblick

Die Finanzierung des Klima- und Innovationsfonds soll aus den Mitteln des städtischen Haushalts erfolgen und ist für die Jahre 2025 bis 2029 wie folgt geplant:

  • 2025: 240.000 Euro
  • 2026: 303.800 Euro
  • 2027: 303.800 Euro
  • 2028: 303.800 Euro
  • 2029: 303.800 Euro

Mit einem Gesamtbudget von 1.455.200 Euro bis 2029 bleibt die Mittelverwendung innerhalb der im SECAP vorgesehenen Sachkosten. Dieser Schritt soll nicht nur den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung vorantreiben, sondern auch den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Essen stärken, indem insbesondere Start-ups und innovative Unternehmen von der Förderung profitieren können.

Eine Evaluation des Klima- und Innovationsfonds Essen soll nach zwölf Monaten erfolgen.

Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 1652/2024/6.

Herausgegeben von:

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