Stadt Essen fördert Neubau von Kindertageseinrichtungen mit Sonderzuschüssen zu Mietkosten

01.04.2025

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Zusätzliche Förderung für Kita-Ausbau: Träger von Kinderbetreuungsangeboten werden ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 beim Neubau von Kindergärten zusätzlich zu den Mietkosten nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) mit Sonderzuschüssen von der Stadt Essen gefördert.
  • Förderbedingungen: Die Förderung gilt nur für Mietkosten neugebauter Kitas.
  • Finanzielle Auswirkungen: Die Stadt Essen plant, insgesamt rund 949.600 Euro zusätzlich in den Kita-Ausbau zu investieren. Für 2025 wird ein Bedarf von 211.700 Euro für Mietkostenzuschüsse prognostiziert, während für 2026 mit rund 737.900 Euro gerechnet wird.

Der Rat der Stadt Essen hat im Januar 2024 eine bedeutende Entscheidung getroffen, die den Neubau von Kindertageseinrichtungen in der Stadt unterstützt und gleichzeitig den Trägern eine finanzielle Entlastung bietet. Die Entscheidung sieht vor, dass Träger von Kindertageseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 beim Neubau von Kindergärten auf Antrag nach Einzelfallprüfung zusätzlich zu den Mietkosten nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) einen Sonderzuschuss von der Stadt Essen erhalten sollen. Das Jugendamt der Stadt Essen hat dazu ein Verfahren erstellt und die finanziellen Auswirkungen konkretisiert. Am Dienstag (01.04.) hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen das Verfahren zur Umsetzung dieses Beschlusses vorgestellt bekommen und seine Empfehlung dafür ausgesprochen. Der Rat der Stadt Essen wird über die Umsetzung in seiner Sitzung am Mittwoch, 9. April, entscheiden.

Bei der Entwicklung der Fördergrundsätze hat sich gezeigt, dass für die Projekte, die im Kita-Jahr 2024/2025 in Betrieb gegangen sind, eine Refinanzierung über die Mietförderung nach KiBiz nicht mehr möglich ist und der Mietzins über dem Förderbetrag nach KiBiz liegt. Daher war im Rahmen der Entwicklung der Fördergrundsätze eine Anpassung notwendig, um diese Projekte ebenfalls berücksichtigen zu können. Insgesamt werden nach der Entscheidung im Rat der Stadt Essen rund 949.600 Euro zusätzlich in den Kita-Ausbau von der Stadt Essen investiert.

Kriterien für die Bewilligung der Sonderzuschüsse

Die Bewilligung der Sonderzuschüsse zu den Mietkosten erfolgt nach den folgenden Kriterien:

  • Förderfähig sind nur Mietkosten für neugebaute Kitas, Neubau bedeutet hierbei die Errichtung eines neuen Gebäudes. An-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sind nur in dem Bereich förderfähig, in dem neue Kita-Plätze geschaffen werden.
  • Inbetriebnahme der Einrichtung ab dem Kita-Jahr 2024/2025
  • Bedarf für den Neubau zur Schaffung von Kita-Plätzen bestätigt durch die Jugendhilfeplanung des Jugendamtes Essen
  • Schriftliche Bestätigung des Trägers, dass er wirtschaftlich nicht in der Lage ist, den geforderten Mietzins zu tragen
  • Die Höhe des geforderten Mietzinses muss angemessen sein (Prüfung anhand eines Qualitätskatalogs)

Antragsteller*innen beantragen über ein Formular die Zuwendung beim Jugendamt der Stadt Essen. Das Jugendamt erlässt vor dem Beginn eines Kita-Jahres einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. Die Förderdauer richtet sich nach dem Mietvertrag zwischen dem Träger und dem Vermieter und beträgt maximal 20 Jahre ab Laufzeitbeginn des Mietvertrages.

Finanzielle Auswirkungen

Laut der letzten Vorlage zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes in Essen für das Kita-Jahr 2024/2025 fehlen in Essen zum Ende des Kitajahres 2024/2025 voraussichtlich noch 1.069 Plätze zur Erfüllung der Zielversorgungsquote von 100 Prozent für die über Dreijährigen bis zur Schulpflicht. Die Zielversorgungsquote von 40 Prozent für die unter Dreijährigen ist laut der Prognose mit rund 42,3 Prozent übertroffen (gemessen an Einwohnerzahlen 31.12.2024). Derzeit gehen ab dem Kita-Jahren 2024/2025 bis zum Ende des Kita-Jahres 2026/2027 voraussichtlich 23 Kitas in Betrieb. Ausgehend von dieser Prognose und der derzeit geplanten Gruppenzahl in diesen Kitas sowie einer maximalen Förderung von fünf Euro je Quadratmeter, werden bei Fertigstellung aller Kitas für die Mietkostenzuschüsse und externe Gutachten im Jahr 2025 rund 211.700 Euro benötigt. Im Jahr 2026 werden voraussichtlich rund 737.900 Euro benötigt.

Der weitere Ausbau von Kitaplätzen insgesamt ist in der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 berücksichtigt. Die Aufwendungen für das Kita-Jahr 2025/2026 liegen insgesamt für Betriebskostenzuschüsse bei 216.450.000 Euro, für Zuschüsse für acht Spiel- und 18 Sprachbildungsgruppen bei 1,1 Millionen Euro sowie 2 Millionen Euro an Zuschüssen für Brückenprojekte aus Landesmitteln.

Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 1630/2024/4.

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