Neue Gebührenordnung für das Parken am Regattaturm

Pläne zur Bewirtschaftung der Parkflächen vorgestellt – Entscheidung durch den Rat im Juni

10.04.2025

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Einbringung im Rat: Die Pläne zur Bewirtschaftung der Parkflächen am Regattaturm wurden eingebracht.
  • Zeitlich begrenzte Bewirtschaftung: Die Erhebung der Gebühren soll in der Zeit vom 15. April bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres stattfinden. An den anderen Tagen des Jahres werden Parkplätze nicht bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung soll täglich von 10 Uhr bis 17 Uhr erfolgen.
  • Weiteres Vorgehen: Die Beratung in den politischen Gremien folgt. Der Rat wird hierüber voraussichtlich im Juni entscheiden, erst nach einem möglichen Beschluss erfolgt die Umsetzung. Zudem werden verschiedene Maßnahmen zur Entlastung der ansässigen Vereine geprüft.

In der gestrigen (09.04.) Sitzung des Rates der Stadt Essen wurden die Pläne zur Bewirtschaftung der Parkflächen am Regattaturm vorgestellt. Die Bewirtschaftung soll zeitlich begrenzt in den Frühlings- und Sommermonaten erfolgen.

Grundsätzlich wird an der Bewirtschaftung der öffentlichen Parkmöglichkeiten am Parkplatz Regattaturm und der Freiherr-vom-Stein-Straße festgehalten. Die Erhebung der Gebühren soll jedoch in der Zeit vom 15. April bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres stattfinden. An den anderen Tagen des Jahres werden Parkplätze nicht bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung soll täglich von 10 Uhr bis 17 Uhr erfolgen. Es wird weiter die Möglichkeit geben, die zusätzliche Option eines Tagestickets bis zum Ende der Bewirtschaftung eines Tages nutzen zu können.

In dem genannten Zeitraum gelten damit gemäß der im vergangenen Jahr beschlossenen neuen Gebührenordnungen für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für die Parkzone 4 (siehe rechts) folgende Parktarife:

  • 1-15 Minuten: 0 Euro
  • 16-30 Minuten: 0,40 Euro
  • 31-45 Minuten: 0,50 Euro
  • 46-60 Minuten: 0,60 Euro
  • 61-120 Minuten: 0,60 Euro je angefangene 15 Minuten
  • Tagesticket: 5 Euro

Mit der Begrenzung auf die Frühlings- und Sommermonate soll einer Überlastung der Parkstände entgegengewirkt werden. In den Herbst- und Wintermonaten sind die Parkstände deutlich weniger frequentiert.

Weiteres Vorgehen: Umsetzung erst nach Entscheidung im Rat

Die beschriebenen Pläne wurden heute im Rat der Stadt eingebracht. Die Beratung in den politischen Gremien folgt. Der Rat wird hierüber voraussichtlich im Juni entscheiden. Erst im Anschluss an einen möglichen Beschluss des Rates erfolgt die Umsetzung und die Einrichtung zur Gebührenerhebung. Bis dahin bleibt das Parken vor Ort ohne Bewirtschaftung.

Dialog mit den ansässigen Vereinen

Bei den Ausarbeitungen der Pläne wurde der Dialog mit den ansässigen Breiten- und Leistungssportvereinen kontinuierlich geführt. Da mehrere Vereine am nördlichen Seeufer über keine oder nicht ausreichende Stellplätze auf eigenen Flächen verfügen, sollen folgende Punkte bei der weiteren Ausarbeitung beachtet werden:

  • Der Schotterparkplatz nördlich der Freiherr-vom-Stein-Straße wird Vereinen, die über keine eigenen Stellplätze auf ihrem Grund verfügen, zum kostenfreien Parken zur Verfügung gestellt. Die konkrete Ausgestaltung ist noch festzulegen. Der Schotterparkplatz ist hierfür als öffentliche Verkehrsfläche in Abstimmung mit der Bezirksfläche zu entwidmen.
  • Die Erstellung zusätzlicher Stellplätze im Bereich des Regattahauses soll ergänzend geprüft werden.
  • Ein Teil der zukünftigen Fläche hinter der neuen Tribünenanlage soll als Stellplatzfläche für den Leistungssport zur Verfügung gestellt werden.
  • Solange diese neuen Stellplätze nicht errichtet sind, werden am Parkplatz Regattaturm rund 50 Parkstände im östlichen Bereich von der Bewirtschaftung gemäß den Regeln der Parkzone 4 ausgenommen und in der Zeit von 10 Uhr bis 17 Uhr mit Parkscheibe bei einer Höchstparkdauer von vier Stunden bewirtschaftet.

Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 0212/2025/6.

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