Um die Schulen in Essen als sichere Orte des Lernens und Lebens weiter zu festigen, hat der Rat der Stadt in seiner heutigen (02.07.) Sitzung das Konzept "Schule als sicherer Ort" beschlossen. Das Konzept gliedert sich neben der Darstellung des aktuellen (wissenschaftlichen) Stands der Gewaltprävention an Schulen in präventive, technische und bauliche Maßnahmen.
Präventive Maßnahmen
Jede Schule soll aus einer Auswahl an wirksamen Gewaltpräventionsprogrammen ein passendes Angebot wählen und über den Fachbereich Schule der Stadt Essen Mittel dafür beantragen können. Bevorzugt werden kosteneffiziente Multiplikatoren-Programme, bei denen ausgebildete Fachkräfte das Lehrpersonal regelmäßig fortbilden. Der Austausch mit dem Land NRW soll erfolgen, um feste Zeitfenster im Stundenplan für Präventionsarbeit zu schaffen und ihre Gleichwertigkeit mit fachlichem Unterricht zu betonen. Ein schrittweises Vorgehen ist geplant, da nicht alle Schulen gleichzeitig zur Umsetzung bereit sind. In einer Pilotphase sollen bis zu 20 Schulen gefördert und bei der Umsetzung sowie Evaluation durch Fachstellen begleitet werden. Ziel ist es, aus der Pilotphase Erkenntnisse zu gewinnen, die später anderen Schulen zugutekommen. Bis 2030 sollen alle öffentlichen Schulen in Essen Zugang zu allgemeinen und spezifischen Präventionsprogrammen der "Grünen Liste Prävention" haben – mit Möglichkeit zur Nachschulung neuer Lehrkräfte.
Technische und bauliche Maßnahmen
Für das Konzept wurden Leitlinien erarbeitet, die für alle Schulen Gültigkeit haben sollen. Diese Leitlinien sehen vor:
Darüber hinaus gibt es optionale Maßnahmen, die je nach Gefährdungslage der Einzelschule zum Tragen kommen können. In diese Einzelfallprüfungen fließen ein:
Weiteres Vorgehen
Die beschriebenen Maßnahmen sind mit Beschluss anerkannt. Zur konkreten Umsetzung werden in Absprache mit den Schulen Einzelbeschlüsse herbeigeführt, die die finanziellen Bedarfe entsprechend berücksichtigen. Im Rahmen einer jährlichen Überprüfung soll die Wirksamkeit der Maßnahmen evaluiert. Daraus gewonnene Erkenntnisse sollen künftig zur Optimierung des Umsetzungskonzepts beitragen und durch entsprechende Anpassungen berücksichtigt werden.
Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 0594/2025/4.
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