Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Grundlage dafür bilden sowohl die UN-Kinderrechtskonvention, als auch nationale und landesrechtliche Regelungen. In den letzten Jahren gab es neu geschaffene gesetzliche Regelungen, wie das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) aus 2021, das Landeskinderschutzgesetz NRW aus 2022 sowie das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) in 2025. Die neuen gesetzlichen Grundlagen und gesellschaftliche Entwicklungen haben den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Jahren weiter gestärkt und zugleich neue Herausforderungen für die Jugendämter mit sich gebracht. Dazu zählen insbesondere der Umgang mit sexualisierter Gewalt, Extremismus und die zunehmende Bedeutung eines inklusiven Kinderschutzes. Diese Entwicklungen spiegeln sich auch in der Kinderschutzpraxis des Jugendamtes Essen wider.
Neue Fachgruppe und steigende InsoFa-Beratung stärken Kinderschutz in Essen
Das Jugendamt Essen hat 2025 die neue Fachgruppe "Qualität im Kinderschutz" eingerichtet, um die Vorgaben des Landeskinderschutzgesetzes umzusetzen. Sie bündelt zentrale Aufgaben wie Qualitätsentwicklung, Netzwerkarbeit, Schutzkonzeptberatung und anonyme Fallberatung (InsoFa-Beratung) und arbeitet dabei abteilungsübergreifend eng mit den Sozialen Diensten sowie externen Partnern zusammen. Ziel ist es, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen weiter zu stärken und die Qualität im Kinderschutz kontinuierlich zu verbessern.
Die anonyme Fallberatung durch insoweit erfahrene Fachkräfte (InsoFa) wird seit 2018 angeboten und richtet sich an beruflich mit Kindern und Jugendlichen Tätige, insbesondere aus Schulen und Kitas. Durch verbesserte Information und die Nutzung eines Webformulars unter www.essen.de/fachinfo-sozialedienste ist die Nachfrage deutlich gestiegen: Die Zahl der Beratungsanfragen nahm von 286 im Jahr 2020 auf 412 im Jahr 2024 zu.
2.797 Meldungen Kindeswohlgefährdung 2024
Im Jahr 2024 gab es insgesamt 2.797 Gefährdungsmeldungen, die durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes geprüft wurden. Im Vergleich zum Vorjahr 2023 ist dies ein erneuter Anstieg um insgesamt 190 Meldungen. In 1.469 Fällen wurde eine Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt festgestellt. In 416 Fällen bestätigte sich keine Kindeswohlgefährdung, jedoch wurde ein Hilfebedarf der Betroffenen deutlich. In 912 weiteren Fällen bestätigten sich weder Gefährdungshinweise noch ergab sich ein Hilfebedarf. Damit setzt sich der bereits in den vergangenen Jahren beobachtete Trend eines deutlichen Anstiegs der Meldungen fort. Der ansteigende Trend der Fälle entspricht gleichzeitig auch den bundes- und landesweiten Entwicklungen.
Rückgang bei Meldungen von Polizei und Justiz – Zuwächse aus Bildungs- und familiärem Umfeld
Die Zahl der Meldungen von Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften ist im Vergleich zu 2024 erstmals rückläufig und sank von 892 auf 745. Die Ursachen hierfür lassen sich derzeit noch nicht abschließend bewerten. Die Zusammenarbeit mit den genannten Institutionen bleibt eng, die Meldezahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Polizeieinsätze bei häuslicher Gewalt werden weiterhin grundsätzlich an das Jugendamt gemeldet. Gleichzeitig ist ein Anstieg der Meldungen aus Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von 444 auf 531 sowie aus dem familiären und sozialen Umfeld von 424 auf 486 zu verzeichnen. Dies weist auf eine weiterhin hohe Sensibilität der Fachkräfte sowie eine wachsende öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Kinderschutz hin. Die gestiegenen Zahlen festgestellter Gefährdungen machen zudem deutlich, dass Belastungen und Unterstützungsbedarfe in Familien zugenommen haben.
Rückgang von Inobhutnahmen
Zum Jahr 2024 ist erstmalig ein Rückgang der Inobhutnahmen zu verzeichnen. Diese Entwicklung zeichnet sich nicht nur in den Zahlen des Essener Jugendamtes ab, sondern ist ebenso auf Bundesebene beobachtbar. Der Rückgang der Inobhutnahmen scheint auf die bundes- und europaweiten migrationspolitischen Entscheidungen zurückzuführen sein. Die Zahl der Geflüchteten ist hierdurch insgesamt deutlich zurückgegangen. Die Gründe für Inobhutnahmen zeigen sich sehr vielfältig. Der mit Abstand häufigste Grund für Inobhutnahmen ist über die Jahre gleichbleibend eine „Überforderung“. So ist sowohl in der Kategorie "Kindesmisshandlung physisch" sowie bei "Kindesmisshandlung psychisch" ein größerer Anstieg zu verzeichnen.
Sinkende Zahlen beim Kinder- und Jugendnotruf
Für Kinder und Jugendliche, die in Essen in Not geraten, gibt es eine Telefonnummer, unter der sie rund um die Uhr Rat, Hilfe und Schutz bekommen können: 0201 265050. Auch Eltern und Angehörige, die unmittelbar Rat und Hilfe benötigen, können dort jederzeit anrufen. Das Jugendamt und Diakoniewerk Essen teilen sich den Dienst am Telefon. Die Anzahl der Anrufenden sank erstmalig seit 2020 auf 1.578 Anrufen im Jahr 2024 im Vergleich zu den Vorjahreszahlen beispielsweise 1.860 Anrufende im Jahr 2023
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