| Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 10. September, die neuen rechtlichen Möglichkeiten zur Anordnung von Fußgängerüberwegen zur Kenntnis genommen. Grundlage sind die Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie ein ergänzender Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW. Dadurch ergeben sich für die Straßenverkehrsbehörden erweiterte Möglichkeiten, Fußgängerüberwege einzurichten. Weitere Informationen zu "Neue Regeln für die Anordnung von Fußgängerüberwegen" | |