Für den Umbau der ehemaligen Bundesbank an der Moltkestraße 31-33 zu einer vierzügigen städtischen Grundschule muss das einstige Wohngebäude Schinkelstraße 38 weichen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom 5. März den gegen die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis zum Abriss des Objekts gestellten Eilantrag abgelehnt und somit die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Abrisses wieder in Kraft gesetzt. Die Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Oberverwaltungsgericht, die jüngst von der Antragstellerin eingereicht wurde, hat keine aufschiebende Wirkung, so dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Abbruchs nunmehr umgesetzt werden kann. Damit können die vorbereitenden Arbeiten nun beginnen. Weitere Informationen zu "Neue Grundschule an der Moltkestraße: Abriss des Wohngebäudes Schinkelstraße 38 kann beginnen " | |