Für die Wahrnehmung der Aufgaben des Einwohneramtes werden oftmals personenbezogene Daten benötigt. Diese werden erhoben, gespeichert und verarbeitet unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen - der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) und der Vorgaben aus Fachgesetzen.