Ist die Unterschriftensammlung abgeschlossen, so können die Vertreter*innen der Unterzeichner die Unterlagen dem Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen der Stadt Essen zur Prüfung überreichen oder übersenden. Das Datum der Übergabe ist maßgeblich für die Wahrung der Fristen.
Wir empfehlen, einen Termin zu vereinbaren und die Listen persönlich einzureichen. Zum Übergabetermin wird ein Protokoll gefertigt, in dem die Anzahl der übergebenen Unterschriftenlisten festgehalten (also "quittiert") wird.
Die Mitarbeiter*innen des Amtes für Statistik, Stadtforschung und Wahlen prüfen die vorliegenden Unterlagen auf ihre Gültigkeit und erstatten dem Rat Bericht. Anschließend stellt der Rat fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.
Ist dies der Fall, kann das betroffene Gremium (Rat oder Bezirksvertretung) sich dem Bürgerbegehren anschließen. Die begehrte Maßnahme wird nun durchgeführt (z. B. Aufhebung eines Ratsbeschlusses).
Schließt sich das betroffene Gremium dem Bürgerbegehren nicht an, so wird binnen drei Monaten nach diesem Beschluss ein Bürgerentscheid durchgeführt.