Mit dem Bürgerbegehren haben die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst zu entscheiden. Dieser Antrag wird als Bürgerbegehren formuliert. Ist er zulässig, kann der Rat dem Begehren entsprechen. Tut er dies nicht, so folgt der Bürgerentscheid. Mit dem Bürgerentscheid entscheidet die Bürgerschaft anstelle des Rates.
In kreisfreien Städten wie Essen kann sich ein Bürgerbegehren beziehungsweise Bürgerentscheid auch auf die Angelegenheiten einer Bezirksvertretung beziehen. In diesem Fall sind ausschließlich die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirkes betroffen.