Die standesamtliche Überlieferung beginnt in Essen am 1.10.1874. Eine Ausnahme ist hier Mintard, wo Zivilstandsregister bereits seit 1810 vorliegen. Die jahrgangsweise geführten Urkundenbände sind jeweils durch ein Namensregister erschlossen. Die Namensregister liegen zum Teil digitalisiert vor und sind in unserem Lesesaal bzw. in unserer Online-Datenbank einsehbar. Im Jahr 2026 soll die Digitalisierung abgeschlossen sein. Den aktuellen Stand (Juli 2026) der digitalisierten Namensverzeichnisse finden Sie in dieser Liste (pdf, 4079 kB)
. Ein Teil der Namensregister ist aufgrund des schlechten Erhaltungszustands für die persönliche Benutzung im Lesesaal gesperrt.
Da Essen früher in 23 Standesamtsbezirke (pdf, 3571 kB)
unterteilt war, kann eine Suche in den Registern ohne genaue Angaben sehr zeitaufwändig sein.
Personenstandsurkunden im Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv
Art und Umfang der Überlieferung
Folgende Personenstandsregister, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind, befinden sich seit der Novellierung des Personenstandsgesetzes 2009 dauerhaft im Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv:
- Geburtenbücher ab 1874 bis 1915
- Heiratsbücher ab 1874 bis 1945
- Sterbebücher ab 1874 bis 1995
Benutzung der Urkundenbände
Es gibt folgende Möglichkeiten, die Standesamtsregister zu nutzen:
- Es kann eine schriftliche Anfrage an das Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv erfolgen, deren Bearbeitung gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem Arbeitsaufwand (siehe Gebührensatzung (pdf, 126 kB)
). - Die Urkunden können während der Öffnungszeiten digital im Lesesaal (Raum 0.13, Erdgeschoss) eingesehen werden, sofern rechtlich nichts dagegen spricht. Dafür müssen die entsprechenden Urkunden über unsere Online-Datenbank bestellt werden. Um die Urkundennummer zu ermitteln, nutzen Sie bitte die Namensverzeichnisse online oder im Lesesaal. Die Benutzung der Standesamtsunterlagen ist gebührenfrei.
- Auszüge aus dem Personenstandsregister kosten pauschal je Eintrag 5,00 EUR (unabhängig davon, ob es sich um einen Scan oder um eine Papierkopie handelt). Für eine Beglaubigung werden ebenfalls 6,00 EUR berechnet.
- Das Abfotografieren vom Originalband und vom Bildschirm ist nicht erlaubt. Auszüge aus den Namensverzeichnissen können mit dem Handy abfotografiert werden.