Auf dem Weg zum Schulabschluss ist auch der Einsatz zusätzlicher Arbeitsmittel (nähere Informationen siehe Infoblatt) erforderlich.
Für Schüler*innen, die eine weiterführende Schule in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft in Essen besuchen und die Orientierungsphase abgeschlossen haben, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium aus Mitteln der Stiftung gewährt werden.
Dabei werden die Anträge durch die jeweiligen Schulleitungen im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler*innen gestellt.
Bei diesem Stipendium handelt es sich um eine finanzielle Beihilfe von maximal 2.400,00 Euro je Schuljahr, die für ausbildungsbedingte Mehraufwendungen bestimmt ist. Die Beihilfen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stiftungserträge durch Entscheidung des Stiftungsbeirates vergeben und danach auf das Schulkonto überwiesen.