Anträge können die Personensorgeberechtigten / Erziehungsberechtigten bei dem zuständigen Rehabilitationsträger stellen.
Für körperlich, geistig oder mehrfach behinderte Kinder ist dies das Amt für Soziales und Wohnen. Bitte wenden Sie sich zunächst an die Schule, die den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes aus pädagogischer Sicht ermittelt.
Das Amt für Soziales und Wohnen entscheidet in enger Zusammenarbeit mit der Schule darüber, ob das Kind zusammen mit anderen Kindern durch Integrationsassistent*innen betreut werden kann, oder ob aufgrund der Behinderung eine individuelle Einzelbetreuung notwendig ist.
Auskunft zum Antragsverfahren sowie Kontaktdaten erhalten Sie hier.
Für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Kinder liegt die Zuständigkeit beim Jugendamt. Die dortigen Hilfen werden immer als Einzelfallhilfe gewährt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bezirksstelle der Sozialen Dienste des Jugendamtes in Ihrem Stadtbezirk.
Die Übersicht der Kontaktdaten und Öffnungszeiten nach Stadtteilen finden Sie hier