Für alle Kinder und Jugendlichen, die zwischen 6 und 18 Jahre alt sind, gilt in Deutschland eine Schulpflicht.
Informationen zur Schulplatzzuweisung für zugewanderte Kinder und Jugendliche (pdf, 239 kB)
Ein besonderes Verfahren bei der Schulanmeldung gibt es für Kinder und Jugendliche, die nach Essen ziehen und
Nach der Anmeldung beim Bürgeramt oder in der Ausländerbehörde erhalten Sie vom Fachbereich Schule ein Begrüßungsschreiben. Sie werden gebeten, sich an die Erstberatungsstelle des Kommunalen Integrationszentrums zu wenden.
Dort werden dann alle für die Schule wichtigen Daten erfasst und ein Termin zur schulärztlichen Eingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt vereinbart.
Das Schulamt für die Stadt Essen erhält die Daten und weist die Kinder und Jugendlichen einer Schule zu.
Als Erziehungsberechtigte bekommen Sie ein Zuweisungsschreiben. Damit werden Sie darüber informiert an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden können.
Sie als Erziehungsberechtigte können - nach der Anmeldung beim Bürgeramt oder in der Ausländerbehörde - Ihr Kind direkt an einer Schule Ihrer Wahl anmelden.
Kinder, die mit Erreichen der Schulpflicht (6 Jahre) regulär zu Beginn des Schuljahres in die 1. Klasse eingeschult werden, können direkt an einer Schule Ihrer Wahl angemeldet werden.
Schulamt für die Stadt Essen - Untere Staatliche Schulaufsichtsbehörde - zuständig für Grund-, Haupt- und Förderschulen
Fachberatung Integration
Frau Zug (Zuständigkeit Grundschulen)
+49 201 88 40 966 (Mi.,09:00 bis 16:00 Uhr)
yvonne.zug@schulen.essen.de
Herr Pineiro (Zuständigkeit Sekundarstufe I und II)
+49 201 88 40 969 (Mi.,09:00 bis 16:00 Uhr)
guillermo.pineiro@schulen.essen.de
Frau Wenigmann
+49 201 88 40 966 (Mi.,10:00 bis 14:00 Uhr)
julia.wenigmann@schulen.essen.de