Neuzugewanderte Schüler*innen

Der Schulbesuch

Für alle Kinder und Jugendlichen, die zwischen 6 und 18 Jahre alt sind, gilt in Deutschland eine Schulpflicht.

Informationen zur Schulplatzzuweisung für zugewanderte Kinder und Jugendliche (pdf, 239 kB) ReadSpeaker

Anmeldung zur Schule,

wenn Sie neu in Deutschland sind oder Ihr Kind weniger als zwei Jahre in Deutschland zur Schule gegangen ist:

Ein besonderes Verfahren bei der Schulanmeldung gibt es für Kinder und Jugendliche, die nach Essen ziehen und

  • noch nicht so gut Deutsch sprechen, um dem Unterricht folgen zu können.
  • weniger als zwei Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben.

Nach der Anmeldung beim Bürgeramt oder in der Ausländerbehörde erhalten Sie vom Fachbereich Schule ein Begrüßungsschreiben. Sie werden gebeten, sich an die Erstberatungsstelle des Kommunalen Integrationszentrums zu wenden.
Dort werden dann alle für die Schule wichtigen Daten erfasst und ein Termin zur schulärztlichen Eingangsuntersuchung beim Gesundheitsamt vereinbart.

Das Schulamt für die Stadt Essen erhält die Daten und weist die Kinder und Jugendlichen einer Schule zu.

Als Erziehungsberechtigte bekommen Sie ein Zuweisungsschreiben. Damit werden Sie darüber informiert an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden können.

Anmeldung zur Schule,

wenn Ihr Kind schon länger als zwei Jahre in Deutschland zur Schule geht:

Sie als Erziehungsberechtigte können - nach der Anmeldung beim Bürgeramt oder in der Ausländerbehörde - Ihr Kind direkt an einer Schule Ihrer Wahl anmelden.

Anmeldung zur Schule,

wenn Ihr Kind schulpflichtig wird:

Kinder, die mit Erreichen der Schulpflicht (6 Jahre) regulär zu Beginn des Schuljahres in die 1. Klasse eingeschult werden, können direkt an einer Schule Ihrer Wahl angemeldet werden.

Fachbereich Schule

Schulamt für die Stadt Essen - Untere Staatliche Schulaufsichtsbehörde - zuständig für Grund-, Haupt- und Förderschulen
Fachberatung Integration

Frau Zug (Zuständigkeit Grundschulen)
+49 201 88 40 966 (Mi.,09:00 bis 16:00 Uhr)
yvonne.zug@schulen.essen.de

Herr Pineiro (Zuständigkeit Sekundarstufe I und II)
+49 201 88 40 969 (Mi.,09:00 bis 16:00 Uhr)
guillermo.pineiro@schulen.essen.de

Frau Wenigmann
+49 201 88 40 966 (Mi.,10:00 bis 14:00 Uhr)
julia.wenigmann@schulen.essen.de

© 2024 Stadt Essen