In der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist als Mindeststandard vorgesehen, dass die Schulen alle Schüler*innen ab dem 8. Jahrgang jeweils halbjährlich individuell zu ihrer Berufs- oder Studienorientierung, z.B. im Kontext von Laufbahnberatungen und Schulsprechtagen beraten.
Die beauftragten Lehr-/Fachkräfte einer Schule gestalten die Beratung zu Themen der Berufs- und Studienorientierung in Zusammenarbeit mit der Jugendberufsagentur und ggf. den Hochschulen auf Basis einer Kooperationsvereinbarung. Zudem nutzt die Schule nach Möglichkeit die individuelle Beratung, um insbesondere Schüler*innen zu motivieren, die Schwierigkeiten bei der Entscheidung oder Realisierung eines Berufswunsches haben, sowie Schüler*innen mit Behinderungen, das (Reha-)Angebot in der Agentur für Arbeit oder in der Schule in Anspruch zu nehmen.