Schön, dass Sie bei uns sind, liebe Eltern! Sie haben einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege oder in einer Schule erhalten. Jetzt gibt es einiges, was Sie beachten müssen. Nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden die Kosten für Ihren Betreuungsplatz vom Jugendamt übernommen. Allerdings werden Sie an den Kosten mit einem Eigenanteil beteiligt. Dieser orientiert sich an Ihrem Brutto-Jahreseinkommen. Die Beitragshöhe ist in den sogenannten Satzungen der Stadt Essen festgelegt.