Neustart Miteinander | |
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Art des Projekts | Jahresprojekt |
Förderzeitraum: | Ende 2021 |
Förderrahmen: | einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 € |
Schwerpunkt: | Teilfinanzierung von öffentlichen Veranstaltungen unter Einhaltung der jeweils gültigen Corona Schutzverordnung |
Zuwendungsempfänger*innen: | Eingetragene Vereine mit Sitz in NRW |
Weiterführende Informationen: | Neustart Miteinander |
Extrazeit für Bewegung | |
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Art des Projekts | Jahresprojekt |
Förderzeitraum: | Ende 2022 |
Förderrahmen: | max. 500 Euro pro Gruppe und pro Tag (6 Stunden) |
Schwerpunkt: | außerschulische Angebote geschaffen werden, mit denen Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schulformen (1. – 13. Jahrgangsstufe) sport- und bewegungsorientiert gefördert werden |
Zuwendungsempfänger*innen: | Sportvereine, Bünde und Verbände, freien Kinder- und Jugendhilfe |
Ansprechpartner*innen: | extrazeit@lsb.nrw Mike Kessel: 0203 7381-894 Fidan Kisin: 0203 7381-783 Für inhaltliche Fragen : Henning Schröder henning.schroeder@lsb.nrw 0203 7381-820 |
Weiterführende Informationen: | Extrazeit für Bewegung |
Extrazeit zum Lernen | |
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Art des Projekts | Landesprojekt |
Förderzeitraum: | bis zum 08.08.2022 |
Förderrahmen: | max. 500 Euro pro Gruppe und pro Tag (6 Stunden) |
Schwerpunkt: | Außerschulische Angebote, um die individuelle und fachliche Förderung und Potentialentwicklung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 1-13 vor dem Hintergrund der Pandemiebedingten Benachteiligung zu ermöglichen |
Zuwendungsempfänger*innen: | Schulträger (Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Landschaftsverbände in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Schulen und Träger genehmigter Ersatzschulen), durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (gemäß § 75 SGB VIII), sowie durch Hochschulen mit Körperschaftsstatus gemäß §§ 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 2 des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes |
Weiterführende Informationen: | Extrazeit zum Lernen |