Jugendschöffinnen*Jugendschöffen gesucht

Das Ehrenamt des Jugendschöffen ist eine besondere Aufgabe.

Viele Gestaltungsspielräume

Jugendschöffinnen*Jugendschöffen nehmen im Jugendstrafverfahren eine wichtige Rolle ein, denn sie arbeiten mit Richterinnen*Richtern kollegial zusammen. Sie haben als ehrenamtliche Richter*innen das gleiche Stimmrecht wie ihre hauptamtlichen Kolleginnen*Kollegen. Weil im Jugendstrafrecht die sozialen und pädagogischen Aspekte einen hohen Stellenwert haben, sind die Gestaltungsmöglichkeiten besonders ausgeprägt; so können anstelle von Jugendstrafen auch Kurse der Jugendgerichtshilfe, Antiaggressionstrainings aber auch Wochenendarreste und Sozialstunden angeordnet werden.

Jugendschöffinnen*Jugendschöffen sollten Erfahrung mit jungen Menschen haben

Jugendschöffinnen*Jugendschöffen müssen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das heißt auch Eltern können Jugendschöffinnen*Jugendschöffen werden. Oder Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich oder als Ausbilder*innen in einem Unternehmen aktiv sind.

Engagierte Essener*innen sind gefragt

Das Jugendamt sucht Essener Bürger*innen, die sich als Jugendschöffinnen*Jugendschöffen engagieren wollen. Gefragt sind Menschen zwischen 25- und 69-Jahren für die Amtsgerichte Essen, Borbeck und Steele. Gewählt werden Jugendschöffinnen*Jugendschöffen für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der aktuelle Einsatz startete am 1. Januar 2024.

Noch Fragen?

Weitere Infos gibt es beim Jugendamt; hier wird auch Ihre persönliche Bewerbung entgegengenommen. Ihren Ansprechpartner finden Sie in dem unten stehenden Kontaktfeld.

Familienpunkt


Fax
+49 201 88-51077


Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Jugendschöffen

N.N.
Frau Dittberner

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Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Jugendschöffen

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Frau Dittberner
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