Das Ehrenamt des Jugendschöffen ist eine besondere Aufgabe.
Das Ehrenamt des Jugendschöffen ist eine besondere Aufgabe.
Jugendschöffinnen*Jugendschöffen nehmen im Jugendstrafverfahren eine wichtige Rolle ein, denn sie arbeiten mit Richterinnen*Richtern kollegial zusammen. Sie haben als ehrenamtliche Richter*innen das gleiche Stimmrecht wie ihre hauptamtlichen Kolleginnen*Kollegen. Weil im Jugendstrafrecht die sozialen und pädagogischen Aspekte einen hohen Stellenwert haben, sind die Gestaltungsmöglichkeiten besonders ausgeprägt; so können anstelle von Jugendstrafen auch Kurse der Jugendgerichtshilfe, Antiaggressionstrainings aber auch Wochenendarreste und Sozialstunden angeordnet werden.
Jugendschöffinnen*Jugendschöffen müssen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das heißt auch Eltern können Jugendschöffinnen*Jugendschöffen werden. Oder Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich oder als Ausbilder*innen in einem Unternehmen aktiv sind.
Das Jugendamt sucht Essener Bürger*innen, die sich als Jugendschöffinnen*Jugendschöffen engagieren wollen. Gefragt sind Menschen zwischen 25- und 69-Jahren für die Amtsgerichte Essen, Borbeck und Steele. Gewählt werden Jugendschöffinnen*Jugendschöffen für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der aktuelle Einsatz startete am 1. Januar 2024.
Weitere Infos gibt es beim Jugendamt; hier wird auch Ihre persönliche Bewerbung entgegengenommen. Ihren Ansprechpartner finden Sie in dem unten stehenden Kontaktfeld.