Im Bereich Schwerbehindertenangelegenheiten sind Ärzte als Sachverständige tätig. Dabei werden die vorliegenden medizinischen Daten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und Rechtsverordnungen allgemeinverständlich zu einer versorgungsärztlichen Beurteilung formuliert.
Der versorgungsärztliche Gutachter benötigt besondere Kenntnisse über ursächliche Faktoren von Gesundheitsstörungen, die Auswirkung von Behinderungen und die für die Begutachtung wichtigen rechtlichen und versorgungsmedizinischen Begriffe.
Ergeben die von Hausärzten, Kliniken und medizinischen Diensten der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, etc. hinzugezogenen Unterlagen ein ausreichendes Bild von Art und Ausmaß der geltend gemachten Behinderungen, erfolgt die Beurteilung durch eine Stellungnahme.
Erst wenn die vorliegenden Unterlagen für eine Stellungnahme nicht ausreichen, wird eine gutachterliche Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst erforderlich, die in der Regel in den Untersuchungsräumen der Klinkestr. 29-31 durchgeführt wird.
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Durchführung von Hausbesuchen.