Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste

Kurzbeschreibung

Die Förderung der durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegedienste erfolgt durch Pauschalen. Die Pauschale beträgt 2,15 € pro Pflegestunde. Grundlage für die Berechnung der Investitionskostenpauschale für das jeweilige Jahr sind die zu Lasten der gesetzlichen und privaten Pflegestellen/Beihilfestellen abgerechneten Leistungen des Vorjahres einschließlich der Hausbesuchspauschale sowie Einsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI).

Die Gewährung der Investitonskostenförderung erfolgt ausschließlich durch schriftlichen Antrag der Pflegedienste.

Was wird benötigt?

  • Antrag auf Investitionskostenförderung
  • Testat einschließlich Berechnung (erforderliche Bestätigung des Spitzenverbandes, Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers)
  • Kopie des Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI), allerdings nur bei Erstantrag oder Änderungen
  • Nachweis über die Vertretungsbefugnis (Näheres siehe Hinweise)
  • Vollständige Kopie der für den maßgeblichen Zeitraum gültigen Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI

Informationen:

Voraussetzungen:

Abschluß eines Versorgungsvertrages nach § 72 Abs. 1 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) und eine vertragliche Regelung über die Vergütung nach § 89 SBG XI (Sozialgesetzbuch XI)

Gesetzliche Grundlagen:

§ 10 PfG NW (Landespflegegesetz NW) i.V.m. § 3 Amb PFFV (Verordnung über die Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen nach dem Landespflegegesetz)

Hinweis:

Der Antrag ist vollständig (mit allen Angaben nach § 4 AmbPffV) bis zum 1.3. eines Jahres einzureichen.

Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.

Die Stadt Essen verlangt den Nachweis der Richtigkeit der Angaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 AmbPffV.

Das erforderliche Testat kann bis spätestens zum 1.5. des Jahres nachgereicht werden.

Die Auszahlung erfolgt zum 1.7. des Jahres.

Als Nachweis der Vertretungsbefugnis gilt

  • bei einem e.V. die Satzung oder ein Auszug aus dem Handelsregister
  • bei einer GmbH der Handelsregisterauszug oder eine Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • bei einer GbR der Gesellschaftsvertrag mit Unterschrift aller Gesellschafter

Kontakt:

N.N.

Amt für Soziales und Wohnen
Seniorenreferat
Tel. 0201/88-50089
Fax 0201/88-50153

E-Mail: ambulante-pflegedienste-ik@sozialamt.essen.de

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