Die Förderung der durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegedienste erfolgt durch Pauschalen. Die Pauschale beträgt 2,15 € pro Pflegestunde. Grundlage für die Berechnung der Investitionskostenpauschale für das jeweilige Jahr sind die zu Lasten der gesetzlichen und privaten Pflegestellen/Beihilfestellen abgerechneten Leistungen des Vorjahres einschließlich der Hausbesuchspauschale sowie Einsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI).
Die Gewährung der Investitonskostenförderung erfolgt ausschließlich durch schriftlichen Antrag der Pflegedienste.