Der Aktionsplan "Essen Inklusiv“ trägt maßgeblich zu der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Essen bei. Er bündelt verschiedene Handlungsfelder – etwa Bildung, barrierefreies Bauen und Wohnen, Mobilität, Kultur, Freizeit, Arbeit und Gesundheit – und dient dazu, Ideen, Projekte und Maßnahmen zu entwickeln, die den Inklusionsprozess in der Stadt voranbringen.
Die Erstellung und Weiterentwicklung des Aktionsplans erfolgt durch die Koordinierungsstelle Inklusion. Sie steuert zudem die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachbereichen der Stadtverwaltung sowie lokalen Netzwerken und sorgt dafür, dass Projekte in den verschiedenen Handlungsfeldern abgestimmt entwickelt und umgesetzt werden. Außerdem verwaltet sie den Förderplan "Essen Inklusiv“ und spricht Empfehlungen im Bereich Barrierefreiheit beim Neu- und Umbau öffentlicher Gebäude aus.
Durch diese Aufgaben trägt die Koordinierungsstelle maßgeblich dazu bei, den Inklusionsprozess in Essen kontinuierlich weiterzuentwickeln und eine inklusive Stadtgesellschaft zu fördern.
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