Sozialplanung

Die Sozialplaner des Fachbereiches für Soziales und Wohnen veröffentlichen den Bericht "Kommunale Pflegeplanung der Stadt Essen 2021"

Nach § 7 APG NRW sind Kreise und kreisfreien Städte zur Erarbeitung einer Kommunalen Pflegeplanung verpflichtet. Die Stadt Essen legt dazu einen 150-seitigen Bericht als unverbindliche Bedarfsplanung zum 31.12.2021 vor.

Pflegebedarfsplanungen sind darauf ausgerichtet, die Versorgungsdichte auch bei sich verändernden Bevölkerungsstrukturen konstant zu halten, relevante Handlungsfelder abzubilden und mit konkreten Zielsetzungen für die kommenden Jahre zu versehen.

Die örtliche Fachplanung gibt als Bestandsaufnahme einen fundierten Überblick zur gesamten ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeinfrastruktur. Die unterschiedlichen Versorgungsformen

  • Vollstationäre Pflege,
  • Kurzzeitpflege,
  • Hospiz,
  • Tagespflege,
  • Pflegewohngruppe sowie
  • das breite Spektrum ambulanter Dienste und Angebote

werden differenziert und hinsichtlich der verfügbaren Bedarfsdeckung dargestellt. Zu den identifizierten ungedeckten Versorgungsbedarfe sind Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung und Weiterentwicklung formuliert.

Der Überblick zur Essener Versorgungslandschaft richtet sich an eine breite Zielgruppe und Leserschaft: Träger von Pflegeeinrichtungen und Diensten, interessierte Investoren, die Fachöffentlichkeit sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger.

© 2024 Stadt Essen