Wohnen im Alter

Für ältere Menschen ist die Wohnung nicht nur sozialer Rückzugsbereich, sondern sie wird zunehmend zum Zentrum des Lebens, besonders wenn die Beweglichkeit nachlässt.
Umfragen haben ergeben, dass ältere Menschen in Deutschland 80 % und mehr des Tages in der eigenen Wohnung verbringen. Die Lebenszufriedenheit im Alter hängt daher stark von einer angemessenen Wohnsituation ab, die auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Entspricht die eigene Wohnung nicht mehr diesen Bedürfnissen und ist auch durch Wohnungsanpassungsmaßnahmen nicht entsprechend zu gestalten, kann der Umzug in eine Senior*innenwohnung, in Wohnen mit Service oder in betreutes Wohnen eine Alternative darstellen.
Auch neue Wohnformen oder Wohngemeinschaften mit Betreuung haben in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen.

Senior*innenwohnungen, Wohnen mit Service oder betreutes Wohnen werden öffentlich gefördert oder frei finanziert angeboten.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie für eine öffentlich geförderte Wohnung einen Wohnberechtigungsschein.

Handlungskonzept Wohnraum für Seniorinnen und Senioren in Essen

Wohnberatung

Die Wohnberatung der Stadt Essen bietet qualifizierte und unabhängige Beratung bei allen Fragen zur Wohnraumanpassung an. Ziel der Beratung ist, die selbständige Lebensführung von älteren, behinderten oder erkrankten Menschen in ihrer vertrauten Umgebung so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.

Die Wohnberatung richtet sich insbesondere auch an Menschen mit dementieller Erkrankung (Alzheimer/Demenz). Die Ausstattung vieler Wohnungen wird den Bedürfnissen der Bewohner*innen auf Grund von Alter, Krankheit und Behinderung nicht mehr gerecht. Oft erleichtern schon kleine Veränderungen die Nutzung der Wohnung.

Vielfach sind bauliche Maßnahmen nötig, zum Beispiel der behindertengerechte Umbau eines Badezimmers. Die Wohnberatung bietet individuelle Beratung vor Ort an.

Dabei wird über die möglichen baulichen Veränderungen informiert, aber auch Hilfestellung bei den notwendigen Formalitäten und der Finanzierung geleistet.

Einen Überblick über die Möglichkeiten der Wohnberatung, Informationen zu den Unfallgefahren im Haushalt und barrierefreiem Bauen sowie Beispiele für Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern, finden Sie in den nebenstehenden Tipps der Wohnberatung Essen.

Sie sind auf Wohnungssuche?

Senior*innenwohnungen werden aufgrund baulicher Kriterien in der Regel den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht. Öffentlich geförderte Senior*innenwohnungen müssen ab Baujahr 1998 innerhalb der Wohnung und der Etage barrierefrei sein.

Barrierefreie Wohnungen für Menschen mit Behinderung und Senior*innen

Eine Wohnung kann als barrierefrei bezeichnet werden, wenn ein Mensch mit Behinderung in ihr ohne fremde Hilfe selbstbestimmt leben kann. Hierzu zählen selbstverständlich auch die Zugänglichkeit zur Wohnung und die Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes.
Eine nah gelegene, stufenlos und ebenerdig erreichbare Parkgelegenheit, leicht erreichbare Mülltonnen, eine kontrastreiche Gestaltung des Eingangsbereiches, eine leicht zu öffnende Haustür und ein stufenloser Zugang zur Wohnung bilden die ideale Voraussetzung für eine barrierefreie Wohnung. Insgesamt ist auf eine kontrastreiche Gestaltung der Hausflure zu achten, die in den Laufbereichen keine Hindernisse haben dürfen.
Die Wohnung muss über mindestens 90 cm breite Türen, eine ausreichend große Toilette mit einer Bewegungsfläche von mindestens 120 x 120 cm, besser 150 x 150 cm vor Toilette, ebenerdiger Dusche und unterfahrbarem Waschbecken und ausreichend großen Bewegungsflächen vor Möbeln verfügen. Falls ein Balkon vorhanden ist, muss er stufenlos erreichbar sein. Eine Blitzlichtklingel ist für gehörlose Menschen unbedingt erforderlich. Die Möglichkeit, ein Notrufsystem zu installieren ist ebenfalls unabdingbar.

Betreutes Wohnen

Die selbständige Lebensführung in einem eigenen Haushalt verbunden mit der Möglichkeit, bei Bedarf Servicedienste in Anspruch nehmen zu können, sind die Vorteile der Wohnform "Betreutes Wohnen". Der Begriff "Betreutes Wohnen" ist weder normiert noch geschützt und wird unterschiedlich ausgelegt. Die Unterschiede betreffen sowohl die Organisationsformen als auch die Qualität und Art und Umfang der Hilfen. Typisch für diese Wohnform ist, dass neben dem eigentlichen Mietvertrag zusätzlich der Abschluss eines Betreuungsvertrages erfolgt. Dieser Betreuungsvertrag regelt die Grund- und die Wahlleistungen sowie die hierfür entstehenden Kosten.

Angeboten wird eine abgeschlossene altersgerechte Wohnung. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass im Bedarfsfall schnell Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden können. In welchem Maße und wie lange, entscheiden die Mieter nach ihren Bedürfnissen und ihrer individuellen Situation. Die Serviceleistungen können von einfachen handwerklichen und technischen Hilfen über hauswirtschaftliche Dienste, soziale Betreuung und persönliche Beratung bis hin zur pflegerischen Versorgung gehen.

Betreutes Wohnen wird ebenfalls öffentlich gefördert und frei finanziert angeboten. Einige betreute Senior*innenwohnungen befinden sich auch in Senior*innenresidenzen.

Wohngemeinschaften mit Betreuung

Neben den herkömmlichen Senior*innenwohnungen und dem Betreuten Wohnen entstehen in Essen seit geraumer Zeit immer mehr ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Hilfs- und Pflegebedarf oder für Menschen mit dementiellen Veränderungen.
In diesen ambulant betreuten Wohngemeinschaften haben die Betroffenen ein eigenes, abgeschlossenes Zimmer und teilen sich die Gemeinschaftsräume wie Wohnküche und Bad mit den anderen Bewohner*innen. Die Betreuung ist rund um die Uhr sichergestellt und die Bewohner*innen werden an den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten so wie sie können und wünschen beteiligt. Die pflegerische Versorgung wird von einem Pflegedienst nach Wunsch sichergestellt.

Beratungsstelle Pflege der Stadt Essen, Wohnberatung, Pflegeberatung, generelle Angelegenheiten der Pflegestützpunkte

N.N. weitere Informationen (Sprechzeiten, Anschrift, Dienstleistungen...)

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